Hallo zusammen!
Ich habe wegen gesundheitlicher Probleme meinen Job Anfang September selbst gekündigt. Habe dem Arbeitsamt ein ärztliches Attest vorgelegt aus dem eindeutig hervorgeht, dass bei Weiterbeschäftigung ernste Erkrankungen zu erwarten sind und zur Kündigung geraten wurde. Vor ein paar Tagen (!!) kam dann endlich mal ein Bescheid vom A-Amt. Ihnen würde die ärztliche Begründung nicht reichen, sie hätten Ermittlungen eingeleitet und, wenn diese zum gleichen Ergebnis führen würden, würde eine Arbeitslosengeldsperre von 3 Monaten wirksam. Ich solle doch erstmal Sozialhilfe beantragen…
Wie kann das sein??? Worauf hätte ich denn wohl noch warten sollen?? Wer weiß Rat wie ich mich nun verhalten soll, bzw wie ich dieser Sperre entgegen wirken kann???
Danke Euch im Voraus.
MFG
sie hätten Ermittlungen eingeleitet
und, wenn diese zum gleichen Ergebnis führen würden
Hi,
was für Ermittlungen denn? Vermutlich wurde der Arbeitsamtsarzt eingeschaltet, was m.E. auch korrekt ist. Es ist durchaus üblich, in solchen Fällen die Diagnose deines Arztes durch einen Amtsarzt bestätigen (oder auch widerlegen) zu lassen. Sollte der Amtsarzt zu einem anderen Ergebnis kommen, kannst du gegen die Sperrzeit Widerspruch einlegen und ggfls. klagen.
Gruß
Nelly
Hi,
Sorry, dass ich hier reinplatze ohne produktiven Beitrag.
Da ich in deiner Vita glesen habe, du bist Flugbegleiterin, fiel mir ein, dass im Brett: sonstige Fragen unter Artikel: Barfbags von Björn
eine Quelle gesucht wird, bei der man die „Spucktüten“ beziehen kann.
Vielleicht hast du ja nen Tipp und Lust zu helfen.
Gruß Jadzia
Vermutlich wurde der
Arbeitsamtsarzt eingeschaltet, was m.E. auch korrekt ist. Es
ist durchaus üblich, in solchen Fällen die Diagnose deines
Arztes durch einen Amtsarzt bestätigen (oder auch widerlegen)
zu lassen.
Dafür bedarf ess allerdings der Zustimmung des Arbeitslosen. Es gibt direkt ein Formular, welches bei der Alo-Meldung mit ausgegeben wird. Wenn datrauf der behandelnde Arzt beastätigt, daß die Arbeit aus ges.Gründen aufgegeben werden soll, dann gibt´s auch keine Sperrzeit.
Holger