Sperre von SGB 2

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe meinen unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt um mich beruflich zu verbessern.

Der neue Vertrag war erstmal auf 6 Monate befristet, weil der neue Arbeitgeber immer nur befristet einstellt.

Der Vertrag sollte verlängert werden, was aber nicht eintraf. Die ehemalige Stelleninhaberin war im Mutterschutz und kehrte in das Unternehmen zurück. Über diese Rückkehr war mein Vorgesetzter angeblich nicht informiert. Daher wurde mein Vertrag nicht verlängert.

Jetzt will mir die ARGE eine Sperre von 3 Monaten auferlegen, da ich eine unbefristete Anstellung aufgegeben habe.

Meine Frage(n):

  • Darf die das?
  • Trifft mich irgendeine Schuld?
  • Welche Rechtsmittel hätte ich?

Ich soll denen jetzt einen triftigen Grund nennen, um einer Sperre zu entgehen.

Ich danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Carola Schmidt

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie von sich aus gekündigt haben, müssen Sie sich umgehend arbeitslos bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Das werden Sie sicher schon gemacht haben.

Inwieweit eine Sperre verhängt wird und für wie lange, hängt von mehreren Faktoren ab. Der ehemalige Arbeitgeber und Sie werden separat angeschrieben. Sie haben die Möglichkeit, sich zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu äußern. Dann entscheidet die Agentur auf Grundlage der Äußerungen, ob und wie lange eine Sperrzeit verhängt wird.

Liebe Frau Carola Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich muss derjenige mit einer Sperre rechnen, der ein gesichertes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (vorzeitig) durch Eigenkündigung aufgibt. Wann dies nicht der Fall ist, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt. Von Bedeutung ist, wie fest Sie damit rechnen konnten, dass nach Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Es kommt also auch darauf an, was Ihnen bei der Einstellung erklärt wurde, weshalb das Arbeitsverhältnis befristet ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Beschäftigungsverhältnis über die Befristung hinaus fortgesetzt wird. War Ihnen im Vorfeld der Einstellung bekannt oder hätte Ihnen bekannt sein können, dass es sich um eine Vertretungssituation handelt, haben Sie voraussichtlich weniger gute Karten. Es kommt hier aber auf die genaueren Umstände an, so dass Rechtsmittel (Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides) einzulegen wäre, soweit von der ARGE Ihnen eine Sperre auferlegt werden sollte.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass mein Statement auf Ihrer Anfrage lediglich Ihnen ermöglichen soll, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Hallo Carola,
Du hast einen unbefristeten AV gekündigt, um in ein befristetes AV zu wechseln?
Bitte mehr infos.
Grüße
Almut