Hallo!
Möchte wissen, ob eine Sperre bei der Arbeitsagentur (weil man
fristlos entlassen wurde) bedeutet, dass man erstmal keinen
Pfennig bekommt
So ist es.
oder was noch alles für Zuschüsse
übrigbleiben.
Welche Zuschüsse?
ALG 1 bleibt ja z.B.?
Was verstehst du denn unter „bleibt“? Nach der Sperre bekommt man dann das alg, wenn du das meinst, aber der Anspruch verkürzt sich dadurch.
Ist das weniger, als ALG 2?
Kommt drauf an, was man vorher verdient hat in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und ob man überhaupt Anspruch auf alg II hat (da bei Letzerem Einkommen und Vermögen eine Rolle spielen).
Kann man ALG 1+2 erhalten?
Unter bestimmten Umständen: Ja.
Gibt es Wohngeld?
Unter bestimmten Bedingungen http://www.gesetze-im-internet.de/wogg_2/index.html
möchte da also jetzt
„keinen wälzen“, sondern einfach mir einen Überblick
verschaffen.
Was heißt denn „keinen wälzen“? Für die staatlichen Leistungen muss man bestimmte Bedingungen/Voraussetzungen erfüllen. Da ist es mit einem pauschalen Überblick nicht getan.
Muss man denen bei der Arbeitsagentur auf die Füsse treten
(vorher über seine Ansprüche informieren) oder kann man
einfach zu denen gehen, und die geben einem, was dir zusteht.
Erst mal geben die nicht einfach so, sondern man muss das, was man möchte beantragen. Dann wird entschieden, ob man anhand der Angaben (und Nachweise) berechtigt ist, diese Leistung zu bekommen. Und dann bekommt man Leistungen, wenn sie einem zustehen. Da gibts eindeutige, wie z.B. alg, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und dann gibts „Kann“-Leistungen (wie z.B. für Umschulungen).
Geregelt für alg I im SGB III und für alg II und dazugehörige Leistungen im SGB II (beides ergooglebar)
Ist das jetzt übersichtlich genug?
MfG