Sperrfrist

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Sperrfrist beim Arbeitsamt.
Mein Arbeitgeber wollte mich betriebsbedingt kündigen und da der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hätte – ich aber raus wollte – haben wir einen Abwicklungsvertrag geschlossen.
Ich wurde ab Mitte September freigestellt und werde bis zum 31.12. ganz normal weiter bezahlt.
Mit meinem Arbeitgeber bin ich so verblieben, dass ich bis zum 15.12. bescheid sagen kann ob ich eine neue Stelle gefunden habe, bzw. das Arbeitsverhältnis auflösen möchte – dann wird in meinem Zeugnis stehen „hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“ oder dass ich das nicht tue, dann endet das Arbeitsverhältnis ebenfalls und im Zeugnis steht „…wurde betriebsbedingt gekündigt“. Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich befürchte dass ich zum 1.01.2011 noch keine neue Stelle haben werde, ich aber dennoch meinem (ehemaligen) Arbeitgeber sagen werde, dass ich das Arbeitsverhältnis zum 15.12. auflösen möchte, da ich auf keinen Fall in meinem Zeugnis „betriebsbedingt gekündigt“ lesen möchte, um eine bessere Ausgangslage in Bewerbungsgesprächen zu haben. Das bedeutet, dass ich beim Arbeitsamt auch erklären muss, warum ich gekündigt habe und wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es eine Sperrfrist von drei Monaten wenn man selber kündigt.
Was soll ich jetzt im Gespräch beim Arbeitsamt am besten sagen, um meinen Anspruch nicht zu verlieren?
Welche Gründe für eine Kündigung kann ich einbringen um meinen Anspruch auf die Bezüge nicht zu verlieren?

Danke!!!

Am besten mit Deinem zukünftigen SB vom Amt reden bzw. wie Du nun weiter vorgehen sollst, damit keine Nachteile für Dich entstehen können. Die vom Arbeitsamt sollten es wohl am besten wissen.

Alternativ laß Dich rechtlich von einem Arbeitsrechts - Anwalt beraten ggf. findet er noch einige Sachen hinsichtlich Deines Arbeitgebers, die nicht richtig gelaufen sind. Ich rate grundsätzlich bei langjährigen und unerwartetet gekündigten Arbeitsverhältnissen den Schritt zum Anwalt zu wagen.

Ggf. kann Dir auch ein Arbeitslosenzentrum bzw. eine ähnliche Beratungsstlelle einen nützlichen Rat geben. Viel Glück.

Hallo,
was du sagst ist deine Sache. Aber eine betriebsbedingte Kündigung führt nicht zur Sperrung des ALG1. Außerdem ist hier der Betrieb in der Pflicht die Kündigung darzulegen.
Wenn du unbedingt eine Sperre haben willst musst du nur sagen das du kündigen wolltest.
Gruß

laut AA ist jede Arbeit zumutbar und keine Entfernung zu weit.
Gründe für eine Kündigung deinerseits gibt es meines Wissens nach heute nicht mehr, ausser du hast was anderes.
Arbeite weiter, sofern das möglich ist und suche verbissen nach was anderem, sonst stehst du 3 Monate ohne Kohle da.
Karin

Hallo Andy,

warum so kompliziert? Sag beim Arbeitsamt einfach Bescheid wie es ist, dass man dir die Wahl gelassen hat, zwischen selbst kündigen oder gekündigt werden und dass du die bessere Formulierung im Zeugnis haben willst.

Allerdings musst du jetzt schnellstens zum Arbeitsamt. Wenn ich mich recht erinnere, soll man sich 6 Wochen vor dem Kündigungstermin arbeitslos melden (oder arbeitssuchend)

Gruß, DC

Frage Re: sperrfrist
Hallo,

tut mir leid…mit Arbeitslosengeld 1 und seinen Feinheiten kenne ich mich leider nicht besonders aus (mein Schwerpunkt ist das SGB II / Arbeitslosengeld II).
Hoffe, dass dir aber jemand Anderes gut weiterhelfen kann *Daumen drück* :smile:

LG

Hallo, am bessten wäre es das du bis zum 31.12. wartest weil dann kann dir eigentlich nichts passierern. aber es ist eine frage die ofen ist. Hast du dort länger als einen Jahr gearbeitet weil dann hast du nicht so das Problem das dir eine Sperrfrist gesetzt wird wenn die doch entscheiden solltest doch am 15.12. aufzuhören weil du dann nicht Hartz 4 sondern Agl 1 bekommst.Sicherer wäre aber wirklich bis zum 31.12. aufzuhören.
Vile Glück bei deiner Entscheidung

Ich würde mir Rat beim Anwalt einholen.Es stimmt wenn du selber Kündigst bekommst du eine Speerfrist von 3.Monaten.
L.G und viel Glück

Hallo Andyx28,

au weia, das ist eigentlich was für nen Rechtsanwalt, Fachgebiet Kündigungsschutz!!
Der Abwicklungsvertrag alleine bedeutet keine Kündigung, sondern regelt nur „wie man auseinander geht“. Es muss eigentlich zusätzlich und zwar vor dem Abwicklungsvertrag eine Kündigung ausgesprochen werden. Betriebsbedingt kann dein Ag nicht kündigen weil die Zustimmung des BR fehlt…Frage mich ob das ganze nicht aufgrund dessen hinfällig ist, Du also garnicht gekündigt bist!!
Mal davon ab, führt auch eine Kündigung/Abwicklungsvertrag Kombination unter Umständen zu einer Sperre, da streiten sich die Geister…aber spätestens wenn Abfindungen gezahlt werden, was bei Abwicklungsverträgen oft der Fall ist, wird diese als Einkommen aufs Alg angerechnet…
Wie gesagt, Angaben ohne Gewähr da die Rechtslage extrem kompliziert und die Urteile sehr vielfältig sind!!
Mal davon ab, was wäre denn an dem "betriebsbedingt gekündigt"Zeugniss so schlimm??

lg Tanja

Hallo,

das Arbeitsamt hat dir doch sicher einen bogen mitgegeben den der AG ausfüllen muß. Dein Zeugnis interessiert das Arbeitsamt nicht. Dann mußt du mit deinem AG sprechen und ihm sagen das er bei der Frage wer denn nun gekündigt hat ankreuzen soll das der AG gekündigt hat aus betreibsbedingten Gründen. Da er dich ja los werden will, wird er das tun.
es gibt eine Sperrfrist von drei Monaten wenn man selber kündigt.Es kommt jedoch darauf an warum du gekündigt hast.