Hallo an alle,
meine Kollegin hat mir gerade erzählt, dass eine Sperrfrist des ALG1 erst am Ende der ALG1 Zahlung erfolgt nicht am Anfang.
Also zB. Wenn ein AN beim AG kündigt und sich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet z.B. zum 01.10.2010 und ihm bis zum 30.09.2011 ALG 1 zustünde, er dann vom 01.10.2010 - 30.06.2011 ALG1 gezahlt bekommt, und das ALG1 vom 01.07.2011 - 30.09.2011 nicht mehr bekommt (dies wären die 3 Monate Sperre).
Das ist für mich unglaubwürdig. Auch nicht logisch nachvollziehbar. Aber meine Kollegin ist sich ganz sicher, da sie diese Info angeblich telefonisch bei Anfrage bei der Agentur so erhalten hätte …
Gibt es sowas? Ich fände es unlogisch.
Danke für die Aufklärung.
Vielleicht mit link des jeweiligen Paragraphen, bevor meine Kollegin eine Dummheit macht, die ist felsenfest von ihrer Aussage überzeugt.
Danke
LG Jasmin