Sperrfrist am Schluss

Hallo an alle,

meine Kollegin hat mir gerade erzählt, dass eine Sperrfrist des ALG1 erst am Ende der ALG1 Zahlung erfolgt nicht am Anfang.

Also zB. Wenn ein AN beim AG kündigt und sich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet z.B. zum 01.10.2010 und ihm bis zum 30.09.2011 ALG 1 zustünde, er dann vom 01.10.2010 - 30.06.2011 ALG1 gezahlt bekommt, und das ALG1 vom 01.07.2011 - 30.09.2011 nicht mehr bekommt (dies wären die 3 Monate Sperre).

Das ist für mich unglaubwürdig. Auch nicht logisch nachvollziehbar. Aber meine Kollegin ist sich ganz sicher, da sie diese Info angeblich telefonisch bei Anfrage bei der Agentur so erhalten hätte …

Gibt es sowas? Ich fände es unlogisch.

Danke für die Aufklärung.
Vielleicht mit link des jeweiligen Paragraphen, bevor meine Kollegin eine Dummheit macht, die ist felsenfest von ihrer Aussage überzeugt.

Danke

LG Jasmin

Sperrzeit und Anspruchsdauer
Servus,

die Anspruchsdauer vermindert sich bei den meisten Sperrfristen um deren Länge „von hinten her“:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/128.html

Das bedeutet aber nicht, daß die Sperrzeiten selber nicht auch verhängt würden.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Anspruchsdauer vermindert sich bei den meisten
Sperrfristen um deren Länge „von hinten her“:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/128.html

Hallo,

bei einer Freundin von mir war es so, dass sie kein ALG1 bekommen hat (sie hatte nach 1 Monate Arbeitslosigkeit wieder etwas Neues)
Sie war vom 01 Juni an arbeitslos gemeldet und sie hatte ein Schreiben erhalen, dass sie vom 01.06.2010 bis 31.08.2010 keine Leistung erhält (den genauen Inhalt des Schreibens kennne ich nicht, aber sie hat kein Geld erhalten)

Meine Kollegin aber meint, dass sie sofort ALG1 erhält, auch wenn sie selbst kündigt. Diese Info hätte sie telefonisch vom Amt. Die Sperrzeit der Zahlung gilt erst in dne letzten 3 Monaten Ihres Bezuges. Das kann ich nicht glauben …

LG jasmin

Servus,

nochmal:

Sperrzeit ist eine Sache.
Die Verkürzung der Anspruchsdauer ist eine andere Sache.

Arbeitsaufgabe führt (in der Regel) zu
a) einer Sperrzeit. Das ist gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit und
b) Verkürzung der Anspruchsdauer um die Sperrzeit. Das ist ganz am Ende, vor dem Übergang von ALG I zu ALG II.

Wer Dinge, von denen so viel abhängt, mit der Arbeitsagentur telefonisch ausmacht, braucht sich darum allerdings nicht zu grämen, weil er vermutlich einen Koffer mit Golddublonen unterm Bett liegen hat. Anders kann ich mir ein derartig blauäugiges Durchdieweltstolpern nicht erklären.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Sperrzeit ist eine Sache.
Die Verkürzung der Anspruchsdauer ist eine andere Sache.

ja, genau so habe ich mir das gedacht.

Arbeitsaufgabe führt (in der Regel) zu
a) einer Sperrzeit. Das ist gleich zu Beginn der
Arbeitslosigkeit und
b) Verkürzung der Anspruchsdauer um die Sperrzeit. Das ist
ganz am Ende, vor dem Übergang von ALG I zu ALG II.

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

Wer Dinge, von denen so viel abhängt, mit der Arbeitsagentur
telefonisch ausmacht …

Das sehe ich genau so.
Deshalb habe ich sie nocheinmal aufgeklärt, dass sie absolut auf dem Holzweg ist.

Ich hätte es mir auch nicht anders erklären können, sonst könnte jeder kündigen,wenn die Sperrfrist erst nach 1 oder 2 Jahren eingreift. Das hätte überhaupt keinen Sinn gemacht.

Vielen dank!
LG Jasmin