Sperrfrist Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Sperrfrist beim Arbeitsamt.
Mein Arbeitgeber wollte mich betriebsbedingt kündigen und da der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hätte – ich aber raus wollte – haben wir einen Abwicklungsvertrag geschlossen.
Ich wurde ab Mitte September freigestellt und werde bis zum 31.12. ganz normal weiter bezahlt.
Mit meinem Arbeitgeber bin ich so verblieben, dass ich bis zum 15.12. bescheid sagen kann ob ich eine neue Stelle gefunden habe, bzw. das Arbeitsverhältnis auflösen möchte – dann wird in meinem Zeugnis stehen „hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“ oder dass ich das nicht tue, dann endet das Arbeitsverhältnis ebenfalls und im Zeugnis steht „…wurde betriebsbedingt gekündigt“. Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich befürchte dass ich zum 1.01.2011 noch keine neue Stelle haben werde, ich aber dennoch meinem (ehemaligen) Arbeitgeber sagen werde, dass ich das Arbeitsverhältnis zum 15.12. auflösen möchte, da ich auf keinen Fall in meinem Zeugnis „betriebsbedingt gekündigt“ lesen möchte, um eine bessere Ausgangslage in Bewerbungsgesprächen zu haben. Das bedeutet, dass ich beim Arbeitsamt auch erklären muss, warum ich gekündigt habe und wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es eine Sperrfrist von drei Monaten wenn man selber kündigt.
Was soll ich jetzt im Gespräch beim Arbeitsamt am besten sagen, um meinen Anspruch nicht zu verlieren?
Welche Gründe für eine Kündigung kann ich einbringen um meinen Anspruch auf die Bezüge nicht zu verlieren?

Danke!!!

Hallo! Warum fragt eigentlich keiner, bevor er so etwas macht??? Der Betriebsrat hätte nicht zustimmen brauchen, hätte keinen Unterschied gemacht, solange der Betroffene (also du) nicht klagt. Das Arbeitsamt interessiert sich überhaupt nicht für das Zeugnis! Ausschlaggebend ist, was der Arbeitgeber in die Bescheinigung fürs AA schreibt! Und wenn er da reinschreibt „abwicklungsvertrag“, was in deinem Fall wohl einem Aufhebungsvertrag gleichkommt ( oder hattest du Übergabe Kfz, Papiere, Schlüssel etc abzuwickeln??), bedeutet das 3 Monate Sperre. Ausnahme: ärztliches Attest, allerdings datiert vor dem Vertrag mit dem AG. Was hast du denn gegen eine betriebsbedingte Kündigung??? Hättest gute Chancen auf ne Abfindung gehabt.
Gruß Brigitte

Hallo und danke für die Antwort aber da gibt es ein Missverständnis. Ich bekomme eine Abfindung und auch meinen jährlichen Bonus, etc. Der Arbeitgeber schreibt nur „betriebliche Kündigung“ rein wenn ich es so will aber ich kann auch bescheid geben, das ich bald eine neue Stelle antrete und dann schreibt der Arbeitgeber, dass ich zum 31.12. das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin verlassen habe und das ist genau was ich will. Allerdings habe ich dann das Problem mit dem AA. Gibt es auch legitimeGründe für das AA zu akzeptieren, warum jemand kündigt und dennoch seine Bezüge vom AA dadurch nicht verliert? (Mobbing, etc ??)

Nee, bei Mobbing hättest Du klagen müssen. Nur das ärztliche Attest - wie schon geschrieben - kann helfen. Ich verstehe nicht, warum du nicht die betriebsbedingte nimmst!!! Das erklärt nämlich auch dem neuen Arbeitgeber eine Arbeitslosigkeit!!! Denk noch mal drüber nach! Aber wie gesagt, auf das Zeugnis kommt es beim AA sowieso nicht an, einzig darauf, was der Chef in das Formular vom Arbeitsamt schreibt. Also ist es viel wichtiger für dich, sich darum zu kümmern!!! Viel Erfolg! Gruß Brigitte

Hallo und danke für die Antwort aber da gibt es ein

Missverständnis. Ich bekomme eine Abfindung und auch meinen
jährlichen Bonus, etc. Der Arbeitgeber schreibt nur
„betriebliche Kündigung“ rein wenn ich es so will aber ich
kann auch bescheid geben, das ich bald eine neue Stelle
antrete und dann schreibt der Arbeitgeber, dass ich zum 31.12.
das Unternehmen auf eigenen Wunsch hin verlassen habe und das
ist genau was ich will. Allerdings habe ich dann das Problem
mit dem AA. Gibt es auch legitimeGründe für das AA zu
akzeptieren, warum jemand kündigt und dennoch seine Bezüge vom
AA dadurch nicht verliert? (Mobbing, etc ??)

Mein einziges Problem ist, das ich nicht in einem Vorstellungsgespräch sitzen möchte und erklären muss, warum ich betriebsbedingt gekündigt wurde. Selbst bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es ja nicht jeden Mitarbeiter und ich will lieber in der Lage sein zu sagen: ich habe gekündigt anstatt: mir wurde gekündigt. Dafür bin ich auch bereit die Sperrfrist anzunehmen.
Was meinen Sie?

LG Andy

Hallo,

wenn eine nicht gerechtfertigte Kündigung vorliegt tritt eine Sperre unwillkürlich ein. Vielleicht bringt ein Auflösungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen die Möglichkeit diese Sperre zu umgehen. Eine Sperre kann nur vermieden werden, wenn Sie Gründe glaubhaft machen können, die die Kündigung rechtfertigen, z.B. ein schwerwiegender Vertrauensbruch seitens des Arbeitgebers, Verstöß gegen Gesetze (Arbeitsschutz, andauerndes Zurückhalten des Lohns usw.). Eine neue und besser Stelle reicht nicht aus.

Jedenfalls gehen Sie in das Gespräch mit dem Arbeitsamt gut vorbereitet und überlegen Sie sich die Gründe gut.

Herzlich Grüße
efuessl

Wie willst du einem neuen Arbeitgeber erklären, dass du selbst gekündigt hast ohne etwas neues zu haben??? Das hat einen sehr merkwürdigen Beigeschmack! Hat er sich mit dem Chef nicht verstanden? Hat er sich was zu schulde kommen lassen? Betriebsbedingt ist einfacher. Wegfall eines Auftrags etc. Was ist denn der wirkliche Grund? In der heutigen Zeit kommt man nicht gut an, wenn man selbst gekündigt hat ohne neue Arbeit. Wie möchtest du das erklären???
Außerdem zu beachten: in der sperrzeit muss man sich auch selbst krankenversichern. Aber das nur am Rande. Kurzum: ich rate ab von der Eigenkündigung. Wenn du magst, kannst du mich gerne anrufen, auf meinem iPhone ist es schwierig ausführlicher zu schreiben. Google mal par. 1a kundigungsschutzgesetz. Dann behaupte, Auftrag ist weggefallen oder ähnliches und weil du ja sooo gerne dort gearbeitet hast und immer alles soo fair gelaufen ist, hast du den 1a angenommen. Das kommt gut an. Berät dich dein Betriebsrat nicht? Gruß Brigitte 0171-2859745

Reden wir über einen Abwicklungs- oder einen Aufhebungsvertrag? Einen Abwicklungsvertrag macht man, nachdem man eine Kündigung erhalten hat, Aufhebungsvereinbarung erfolgt statt Kündigung. Und im letzteren Fall ist es dann so, daß das Arbeitsamt erstmal davon ausgegeht, daß man am Ende des Arbeitsverhältnisses aktiv mitgewirkt hat. Es sei denn, der Aufhebungsvertrag erhält einen Passus, daß das Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig gekündigt worden wäre, wenn nicht dieser Aufhebungsvertrag geschlossen worden wäre.
Was spricht denn gegen eine betriebsbedingte Kündigung? Das ist doch nicht ehrenrührig und besser, als nicht erklären können, warum man das Unternehmen verläßt.

  1. Mit Unterzeichnung der Aufhebung erhält man ein Sperre von 3 Monaten (der Erlass ist auf den Seiten der Bundesagentur zu finden und dort können Sie alles nachlesen.)

  2. Auf ein Zeugnis hat man einen Anspruch. Der Arbeitgeber darf dort nicht einfach hineinschreiben was er will. Wenn der BR einer Kündigung nicht zugestimmt hätte, dann gibt es off. seine betriebsbedingten Gründe. Also wäre das Zeugnis falsch. Das Zeugnis muß inhaltlich aber korrekt sein.

Wie immer in solchen Sachen empfiehlt sich rechtsanwaltliche Hilfe.

weitere Infos unter www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com

Lotse

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage bezüglich einer möglichen Sperrfrist beim
Arbeitsamt.
Mein Arbeitgeber wollte mich betriebsbedingt kündigen und da
der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hätte – ich aber raus
wollte – haben wir einen Abwicklungsvertrag geschlossen.
Ich wurde ab Mitte September freigestellt und werde bis zum
31.12. ganz normal weiter bezahlt.
Mit meinem Arbeitgeber bin ich so verblieben, dass ich bis zum
15.12. bescheid sagen kann ob ich eine neue Stelle gefunden
habe, bzw. das Arbeitsverhältnis auflösen möchte – dann wird
in meinem Zeugnis stehen „hat das Unternehmen auf eigenen
Wunsch verlassen“ oder dass ich das nicht tue, dann endet das
Arbeitsverhältnis ebenfalls und im Zeugnis steht „…wurde
betriebsbedingt gekündigt“. Jetzt habe ich folgendes Problem:
Ich befürchte dass ich zum 1.01.2011 noch keine neue Stelle
haben werde, ich aber dennoch meinem (ehemaligen) Arbeitgeber
sagen werde, dass ich das Arbeitsverhältnis zum 15.12.
auflösen möchte, da ich auf keinen Fall in meinem Zeugnis
„betriebsbedingt gekündigt“ lesen möchte, um eine bessere
Ausgangslage in Bewerbungsgesprächen zu haben. Das bedeutet,
dass ich beim Arbeitsamt auch erklären muss, warum ich
gekündigt habe und wenn ich das richtig verstanden habe, gibt
es eine Sperrfrist von drei Monaten wenn man selber kündigt.
Was soll ich jetzt im Gespräch beim Arbeitsamt am besten
sagen, um meinen Anspruch nicht zu verlieren?
Welche Gründe für eine Kündigung kann ich einbringen um meinen
Anspruch auf die Bezüge nicht zu verlieren?

Hallo,

Da gibt es nur 2 Glasklare Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus dann gibt es keine Sperrfrist. Oder man kündigt selbst und nennt es wie man will und es gibt dann eine maximal 3 monatige Sperre. Betriebsbedingte Kündigung ist doch das beste was es gibt, dass Arbeitsamt sieht da immer die wirtschaftlichen Probleme und die Auftragslage. Und in neuen Bewerbungen denkt niemand an etwas schlechtes. Im Gegenteil, mit dem Satz, betriebsbedingt gekündigt weiß jeder Arbeitgeber etwas anzufangen. Nämlich das der letzte Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen Personal entlassen hat. Und das ist das Normalste auf der Welt.

Tschüß