Sperrfrist arbeitslosengeld

Hallo.

Ich hoffe, das Thema worum es geht wird richtig verstanden und bewertet. Ich war mir nicht sicher wo ich es reinsetze weil es meiner Meinung nach auch evtl. (?) Arbeitsrecht beinhaltet.

Erst einmal folgende angenommene Situation um den Hintergrund deutlich zu machen:

Person A ist bei Firma XY tätig(seit April 05), in der Branche Umzugsspedition.
Das heißt, Person A fährt Sonntags 22:00 raus (die ganze Nacht durch, dann verpacken, schleppen, etc.) und kommt zu 90% Freitag Nacht oder Samstag morgen zurück.
Bruttoverdienst unter 2000€, keine Nachtzuschläge, keine Auszahlung der im Schnitt mtl. 100 Überstunden, kein Abfeiern. Gesundheitliche Probleme mittlerweile vorhanden, z. B. Rippenbruch n. Arbeitsunfall macht heute noch Probleme, extremes Schlafdefizit, uvm.
Eine Bewerbung in anderen Firmen ist durch die Arbeitszeiten schier unmöglich (wurde die letzten 1 1/2 Jahre vergeblich versucht, denn wann sollen Bewerbungsgespräche geführt werden). Die Beziehung droht zu scheitern. Die Kinder können zumindest an den nicht mal 48 Std./Woche Aufenthalt zuhause den Mann als Ihren Vater erkennen.

Die letzte Instanz um aus dieser Firma herauszukommen und einen neuen Arbeitsplatz zu finden ist die Kündigung.
Die Partnerin hat jetzt in ihrem Job aufgestockt von Teil- auf Vollzeit. Wenn Person A gesperrt wird, fallen ca 700€ weg.
Auch wenn Person A sicher ist, das es max 3 Monate dauern wird einen neuen Job zu finden(und wenn es erst nur ein 400€ Job wär), wäre dieses fehlende Geld auch wenn es nur ein Monat wäre ein finanzielles Disaster.

Jetzt folgende Frage: Kann ein Arbeitnehmer unter diesen Umständen selbst kündigen ohne gesperrt zu werden?

Kann versucht werden sich mit dem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag zu einigen? Wird man dann trotzdem gesperrt?

Der Arbeitgeber selbst hat keinen Grund Person A zu kündigen, da dieser trotz der miserablen Arbeitsbedingungen vorbildlich arbeitet.

Hat man als Arbeitnehmer diesbezgl. auch Rechte und ein offenes Ohr beim Arbeitsamt?

Gibt es Anlaufstellen (außer Anwälten) die einen Rat geben können?

Vielen Dank
Claudia

Hallo

Jetzt folgende Frage: Kann ein Arbeitnehmer unter diesen
Umständen selbst kündigen ohne gesperrt zu werden?

Dsas musste vorher mit dem Amt klären, aber wann??

Kann versucht werden sich mit dem Arbeitgeber über einen
Auflösungsvertrag zu einigen? Wird man dann trotzdem gesperrt?

Ja

Der Arbeitgeber selbst hat keinen Grund Person A zu kündigen,
da dieser trotz der miserablen Arbeitsbedingungen vorbildlich
arbeitet.

Dann sollte man ebend für Gründe sorgen :wink: längere Krankheiten usw.

Hat man als Arbeitnehmer diesbezgl. auch Rechte und ein
offenes Ohr beim Arbeitsamt?

Das wird wohl eher schlecht aussehen…

Gibt es Anlaufstellen (außer Anwälten) die einen Rat geben
können?

Wann willste dahingehen?? Sonntag 10.00??

Vielen Dank
Claudia

oT Bewerbungen

Eine Bewerbung in anderen Firmen ist durch die Arbeitszeiten
schier unmöglich (wurde die letzten 1 1/2 Jahre vergeblich
versucht, denn wann sollen Bewerbungsgespräche geführt
werden).

Hallo,

Meines Wissens muß der Arbeitgeber einem für ein Bewerbungsgespräch frei geben. Eventuell mal im Brett Arbeitsrecht fragen.

Gruß
Sticky

Hallo

Meines Wissens muß der Arbeitgeber einem für ein
Bewerbungsgespräch frei geben.

Sowas habe ich auch schon mal gehört.

Wenn sowas öfters vorkommt, wäre das ja vielleicht auch ein Kündigungsgrund für den AG.

Wenn der AN gesundheitliche Probleme hat, sollte er nicht auf ärztliche Behandlung zugunsten der Einhaltung Arbeitszeit verzichten, und schon mal gar nicht, wenn er eigentlich gekündigt werden will.

Ich würde so denken, es wäre vielleicht das beste, den AG darüber informieren, dass diese Probleme da sind, und dass man gedenkt, hier Abhilfe zu schaffen, indem man eben - soweit gesetztlich erlaubt - Arzttermine wahrnimmt, ggf. sich auch mal krankschreiben lässt (natürlich nur, wenn dies medizinisch notwendig ist), und sich außerdem für Bewerbungsgespräche frei nehmen muss.

Das klingt vielleicht nach Erpressung, aber wenn es so weitergeht, wird dieser AN früher oder später ja wohl sowieso als Arbeitskraft ausfallen (wegen gesundheitlicher und persönlicher Probleme), deshalb ist es sogar dem AG gegenüber fairer, als nichts zu sagen.

Übrigens: Mir fällt gerade ein, dass man - früher jedenfalls - aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeitsstelle kündigen durfte (ohne Sperre). Es wäre hier nur wichtig, einen Arzt (oder ist ein Amtsarzt notwendig?) zu finden, der das einem bestätigt. Dauernde Nachtarbeit ist aber gesundheitsschädigend, das ist längst wissenschaftlich erwiesen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Claudia,

also ich finde es durchaus verständlich, dass A diesen Job verlassen will, die Belastung erscheint mir ja schon sehr hoch. Aber vielleicht ist „erstmal kündigen“ - insbesondere in Anbetracht der finanziellen Situation der Familie - keine besonders kluge Lösung. Ich glaube, wäre ich A täte ich folgendes tun:

  • gucken, ob mir vielleicht meine Frau oder sonst jemand mit der Stellensuche helfen kann. Internetbörsen durchforsten und Adressen raussuchen muss ich nicht selber machen. Auch Anrufe annehmen sollte gehen :wink:
  • mir mal eine Woche Urlaub nehmen und in dieser Zeit alles notwendige klären. Also von Passfotos über den Einkauf von Bewerbungsmappen und Briefmarken bis zum Besuch beim Arbeitsamt.
  • zum Anwalt gehen und mal prüfen lassen, ob nicht irgendwelche gesetzlichen Ruhezeiten überschritten werden. Deine Schilderung klingt mir ganz stark danach…
  • wenn es gesundheitlich nicht geht, im Zweifelsfall eher zuhause bleiben. *flüster* Ob eine schmerzende Rippe mich im Zweifelsfall davon abhielte Bewerbungen zu schreiben mag ich nicht sagen *fg*
  • Wenn es zu einem Bewerbungsgespräch kommt würde ich versuchen, das auf eine „Randzeit“ (Montag früh oder Freitag Nachmittag) zu legen und dann halt Urlaub nehmen (wat mut dat mut…)

*wink*

Petzi

Hallo,

Meines Wissens muß der Arbeitgeber einem für ein
Bewerbungsgespräch frei geben.

Sorry, aber so einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
Man kann sich einen Tag Urlaub nehmen, aber seinem Arbeitgeber sagen, dass man sich an diesem Tag woanders vorstellen will - da müsste man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Was glaubst Du denn, was passiert, wenn aus der neuen Stelle dann nichts wird? Meinst Du nicht, dass es durchaus die Möglichkeit für andere Diensteinteilung gibt, die dann mit Sicherheit nicht angenehmer ist als jetzt?

Gruß
loderunner

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Hallo

Meines Wissens muß der Arbeitgeber einem für ein
Bewerbungsgespräch frei geben.

Sowas habe ich auch schon mal gehört.

Solange nicht gekündigt wurde, seh ich keinen Anspruch. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__629.html

MfG

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Hallo,

Meines Wissens muß der Arbeitgeber einem für ein
Bewerbungsgespräch frei geben.

Sorry, aber so einen Unsinn habe ich noch nie gehört.

So pauschal wie das sticky geschrieben hat, stimmt es zwar nicht, aber es deswegen gleich als Unsinn zu bezeichnen, find ich doch ganz schön frech. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__629.html

MfG

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Hallo,

So pauschal wie das sticky geschrieben hat, stimmt es zwar
nicht, aber es deswegen gleich als Unsinn zu bezeichnen, find
ich doch ganz schön frech.

Ich nehme den Unsinn zurück, das war zu scharf formuliert, sorry.
In der Sache bleibe ich bei meiner Aussage. Man sagt seinem aktuellen Arbeitgeber erst bei der Kündigung, das man weg möchte.
Gruß
loderunner

bei Eigenkündigung und auch bei Aufhebungsvertrag fällt eine Sperrfrist von 12 Wochen an!

Es sei denn: man hat wichtige Gründe, die einen zu einer Kündigung rechtfertigen. Am besten ist es wenn ein Arzt bescheinigt, dass eine Fortführung dieser Tätigkeit nicht empfohlen wird, weil sie zu psychischen / gesundheitlichen Einschränkungen führt.

Ich hatte schon mehrfach Fälle, da wurde wegen Mobbing selbst gekündigt und es erfolgte keine Sperre.

Aber ansonsten gebe ich den anderen recht: man kann Urlaub nehmen um sich irgendwo vorzustellen. frei bekommt man nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, dann darf man sich auch während der arbeitszeit woanders vorstellen.

ich würde schön meinen mund halten, ansonsten fängt das mit dem mobbing nämlich wirklich noch an :smile:

gruss
Paragraphenmaus!

Hallo,
erstmal vielen lieben Dank für die Resonanz.

Das mit dem Arztbesuch und den Vorstellungsgesprächen is so ne Sache.
Nur mal angenommen es wird wofür auch immer ein Termin auf Freitag Nachmittag oder Montag früh gemacht, werden (das Beispiel gab es leider schon)ihm bis zu mehreren Tagen Urlaub angerechnet.Im Übrigen wurden schon so einige Bewerbungen geschrieben und auch andere Sachen wie Beispielsweise Internet genutzt.
Die Begründung: Da die LKW´s schon Sonntag rausfahren gibt es bis zu einer alternative keine Ersatztätigkeit für ihn. Wenn der Termin Freitags ist, „schafft“ man es halt nicht pünktlich!
Wenn er weiß das er dann oder dann Urlaub hat, kann man die Vorstellungsgespräche nicht auf dann legen, frei nach dem Motto; Ich hab jetzt keine möglichkeit aber in 1,5 Monaten hab ich Urlaub.
Dieser Job und Arbeitgeber ist wie ein Teufelskreis…
Ja, und es geht mittlerweile an die Gesundheit und auch an die Psyche…Nicht nur an seine eigene.

Gruß Claudia