Sperrfrist bei eigener Kündigung

Liebe Grüße zurück nach Illertissen und vielen Dank für die Antwort.

Ich denke auch dass das direkte Gespräch mit der Agentur für Arbeit die beste Lösung ist. Hoffe dort an jemanden mit Herz zu geraten. :smile:

Dir eine gute Zeit…Grüße Sylvi

Hallo,
wenn Sie die Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit meinen, dann sieht sie so aus:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.
Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund
eine von der  Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten,
sich weigern an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen,
trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen oder
Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nicht nachgekommen sind.

Hallo Herr Dietrich,

danke für die Antwort. Die von Ihnen genannten Gründe für eine Sperrfrist sind mir schon bewusst; auch wenn ich bislang zum Glück noch nie in der Lage war arbeitslos zu sein.

In meinem Fall ist es ja dann aber so, dass ich wg. der Enrfernung zu meiner jetzigen Arbeitsstelle (250 km) diese aufgeben muss.

Liebe Grüße Sylvia

Bei einer Eigenkündigung kommt es zu einer wohl zu einer Sperre. Vielleicht kann aus gesundheitl. Gründen ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Da würde man eine Sperre umgehen. Sicher gibt es auch wichtige Gründe im familiären Bereich, die eine Kündigung notwendig machen. Alles Gute.

Danke für die Antwort, aber ich denke diese „Lösung“ ist nicht meine.
Bin zum Glück ja soweit noch gesund. :wink:
Meinem jetzigen Arbeitgeber und vor allem den Kollegen möchte ich ja in guter Erinnerung bleiben.

Liebe Grüße…Sylvi

Hallo Sylvia,
in Ihrem Fall geht um die Zumutbarkeit. Das ist sicherlich eine schwierige Frage. Ich rate Ihnen, sprechen Sie mit ihre zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie kündigen.
Hier vor Ort ist die Agentur sehr konversativ. Eigenkündigung führt immer zu einer Sperrfrist.
Beste Grüße
J.D.

Hallo Sylvia,

soweit ich weiß, zählt die 3monatige Sperrfrist, da Sie offenbar nicht verheiratet sind.
Bis Ende des Jahres ist es aber auch noch ein wenig Zeit, da könnte sich Job mäßig doch etwas tun? Oder könnte Ihr Lebensgefährte nicht zu Ihnen ziehen?
Mit freundlichen Grüßen
iris

Hallo,
ich nehme an, Sie meinen die Sperrung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Ja, sie gilt auch bei Vertragsaufhebung und eigener Kündigung.

Hallo liebe Sylvia,

dass du eine Verbedinung führst - fand ich sehr lustig, aber man soll sich über die Fehler der anderen nicht lustig machen :wink:

Kündigungsfristen: Wenn beide Parteien eine Kündigungsfrist von 6 Monaten haben, ist diese rechtens! Es gibt aber einige Urteile, nach denen eine Kündigungsfrist von länger als 3 Monaten zum Quartalsende eine unzumutbare Benachteiligung des Mitarbeiters darstellt und daher nicht wirksam ist. Am besten man redet mit dem Arbeitgeber darüber, da dieser wohl kaum an einem Mitarbeiter/-in interessiert sein kann, welche keinen vollen Einsatz mehr brint und einigt sich auf einen Kündigungstermin.

Hallo zurück…

Ja, ja über den „Fehler“ hab ich schon tüchtig gelacht. Ich sage nur iPad und Autovervollständigung.:smile:

Vielen Dank für Deine Antwort. Aber um die Kündigungsfrist ging es mir nur peripher. Der Hinweis sollte eigentlich nur eine Erklärung dafür sein, dass es schwierig ist sich jetzt um eine neue Stelle zu bewerben wenn man diese erst in 6 Monaten antreten kann.

Liebe Grüße zurück und einen schönen Tag.

Hallo,
zur Ergänzung: Wenn ich als Arbeitnehmer absolut unloyal gegenüber meinem Arbeitgeber währe, dann würde ich mir zuerst ein Zwischenzeugnis geben lassen. Dann kann der AG das Endzeugnis nicht mehr groß ändern. Dann würde ich mir einen Job suchen und beim neuen AG die Problematik mit der Kündigungsfrist ansprechen, mir aber offen halten, ab sofort zu beginnen, O-TON: Ich könnte dies mit dem alten AG besprechen.
Dann zum alten AG gehen und diesen dezent zwingen den Vertrag aufzulösen. Sie fühlen sich unwohl bei der Arbeit und denken ohnehin seit längerem über Burn-Out nach :wink: - sollte der AG nicht einlenken, dann versuchen Sie krank zu machen - sprechen Sie mit dem Arzt über Mobbing etc. oder Rückenschmerzen, oder Kopfschmerzen - etwas Schauspielerei muss halt sein. Wie lange können Sie krank sein ohne Krankmeldung? …

Hallo zurück,

vielen Dank für die Ergänzung, aber die 6-monatige Kündigungsfrist war nicht mein Anliegen. Die Angabe sollte nur als Hinweis verstanden werden, weil es ja mit 6 Monaten Vorlaufzeit schwieriger ist eine neue Arbeitsstelle zu suchen als bei der ansonsten üblichen 3 Monaten.

Mir ging es hauptsächlich um die Sperrung beim Arbeitsamt für den Fall dass ich nicht nahtlos eine andere Anstellung finde.

Inzwischen haben wir uns aber entschlossen „Nägel mit Köpfen“ zu machen und uns ggf. mit der Sperrung abzufinden. Irgendwann muss man den Schritt wagen.
Liebe will gelebt und nicht finanziert werden.

Liebe Grüße und alles Gute