Sperrfrist bei eigener Kündigung

Hallo und guten Abend,

ich führe nunmehr seit über 3 Jahren eine Fernbedienung. Nun möchten wir demnächst zusammen ziehen.
Ich habe mich vor Jahren im Betrieb „überreden“ lassen einer Vertragsänderung, 6 Monate statt der üblichen 3 Monate Kündigungsfrist zuzustimmen.

Wenn ich nun, sagen wir zu Ende des Jahres kündige, ist es sicher um einiges schwerer nahtlos eine neue Anstellung zu finden.

Falle ich wg. der eigenen Kündigung auch unter die 3 Monatssperrfrist, oder wird dies in so einem Fall nicht angewendet?

Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.

Liebe Grüße Sylvia

PS: Ich bin 1957 geboren…

Hallo Sylvia,

ich hoffe, Du führst statt einer Fernbedienung eine gute Fernbeziehung - aber das nur am Rande bemerkt.
Zu Deiner Frage: Egal, welche Kündigungsfrist und welches Geburtsjahr, wenn Du selbst kündigst, greift die Sperre bei der Agentur für Arbeit. Die Begründung dafür ist, dass man alles dafür tun muss, um nicht arbeitslos zu werden. Nicht stehlen, nicht prügeln, nicht fehlen und nicht kündigen… .
Wenn Du zum Ende des Jahres kündigen möchtest, hast Du aber doch ausreichend Zeit, zu suchen, oder?

Schöne Grüße
phantomin

Hallo Silvi,
na das ist doch schön, wenn aus Liebe gekündigt wird. Ich schmelze gleich dahin :wink:

Horch zu: Du musst die Frist einhalten, leider.

Ich würde aber den Schritt nach Vorn machen. Gehe zu deiner GL und offenbare denen deinen Wunsch. Die GL wird und muss erkennen, dass man gegen Liebe machtlos ist. Im Zuge der Offenheit wird man sicher anders umgehen. Die wissen auch, dass du kündigen kannst und wenn sie auf die Frist pochen, du denn krank feierst. Also wird sich was bestimmt klären :wink:
Viiiiel Glück!!

Hallo Sylvia,

Hoffentlich ist es eine lebendige Fernbedienung

Glaube, mein Text ist nicht komplett angekommen?! Bitte frage einen Experten für Sozialrecht. Ich gehe von einer Sperrfrist aus, bin aber kein Experte. Aufhebungsvertrag hat auch Sperre zur Folge. Kannst du nicht mit deinem Chef reden? Ich wünsche dir alles Gute!
Grüße. Brigitte

Hallo,

gratulieren zur „Fernbedienung“ :wink:
Man muss den genauen Wortlaut der Vertragsänderung prüfen, sonst ist mMn keine wirkliche Aussage möglich.

Viele grüße

Du meinst sicher eine Fernbeziehung und möchtest mit Deinem Partner zusammen ziehen und der wohnt nicht in dem Ort wo dein Arbeitgeber ansässig ist.

Versuch einfach mal einen Aufhebungsvertrag mit Deinem Arbeitgeber aus zu handeln - denn Du bist eh weg nach 6 Monaten. kannst auch versuchen, dass er reinschreibt - schlechte Auftragslage oder so ähnlich, dann umgehst Du die Sperrfrist beim AA von 3 Monaten. Ich hatte erfolg damit, gern helfe ich Dir persönlich.
Viel Glück!

Ja ja die liebe Fernbedienung :smile:
Gehe mal von aus Du meinst die Sperrfrist beim Arbeitsamt. Grundsätzlich besteht diese bei eigener Kündigung nach § 144 SGB III. Ausnahme sind triftige Gründe. Und die musst Du dem Arbeitsamt darlegen. Sofern gemeinsamer Haushalt gegründet wird und Pendeln unzumutbar wäre dies möglich, liegt wohl im Ermessen des Amtes. Bessere Chancen hättet ihr bei einer Heirat. Viel Erfolg und Gruß Alex

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi …

mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“
Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi …

mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi …

mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1….

Aaaaahhhhhh…wie peinlich. *g*
Ich sage nur „Autovervollständigung“

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi .

mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

…ist ok, mir geht das auch so… Gerade über das IPad oder so ist es besonders schlimm :wink:
Alles Gute!

Hallo Sylvia
es folgt immer eine Sperrfrist,in der Regel 3Monate, je nach Härtefall, hier ein Google-Auszug:

Wenn eine Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt ist, wird durch die Agentur für Arbeit immer eine Sperrzeitprüfung durchgeführt. Wird eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur verhängt, so bekommt die „bestrafte“ Person für mehrere Wochen kein Arbeitslosengeld.
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt, wenn die arbeitslose Person das Beschäftigungsverhältnis durch eine eigene Kündigung oder einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst hat oder wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, und das vorsätzlich oder grob fahrlässige Verhalten des Arbeitnehmers ursächlich für den Verlust des Arbeitsplatzes war.

Gruß Paule

Hallo Paule…vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi

PS: Der Vollständigkeithalber…ich führe natürlich eine Fernbeziehung (nicht Verbedienung *g*)

Hallo,

grundsätzlich mußt auch Du bei Eigenkündigung mit einer Sperrfrist rechnen. Diese ist unabhängig von der jeweiligen Kündigungsfrist.
Ob evtl. bei Dir besondere Umstände vorliegen, die die AA zu einem Verzicht auf die Sperrfrist bewegen könnten, kann Dir nur die AA beantworten.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Sylvia,

im Prinzip müsste eine Sperrfrist verhängt werden.
( Es erfolgte eine Kündigung eines bestehenden intakten Arbeitsvertrages.) Aber wenn man den Grund mit dem verantwortlichen Mitarbeiter bespricht, könnte es sein, dass dieser von einer Sperrfirst absieht. Zuständig ist die Zuzugsagentur.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße Sylvi