Sperrfrist bei wohnungsverkauf?

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen.
Die Eigentuemerin will das Haus als Ganzes oder als Eigentumwohnungen verkaufen.
Angeblich sei 1995 bereits eine Aufteilung der Wohnungen gemacht worden.
Der Immobilienfritze teilte uns mit, das deshalb keine Sperrfrist wirken wuerde,
wenn die Wohnungen einzeln jetzt verkauft werden wuerden.
Meine Frage ist:
Stimmt diese Aussage ?
Ich verstehe den Paragraf 577a Abs.1 so, das die Sperrfrist erst bei Verkauf beignet.

Sperrfrist Sperrfrist
Lasst euch da nicht so schnell abspeisen. In vielen Kommunen gibt es Sperrfristen (z.B. Frankfurt, München 10 Jahre), die verstreichen müssen, bevor ein Käufer die Wohnung selbst nützen kann. Die Aufteilung des Hauses in Wohnungen scheint mir kein Argument, das greifen würde. Also erkundigt euch über die Gegebenheiten an eurem Wohnort und fragt auf jeden Fall auch beim Mieterverein nach. Auf jeden Fall greift §557a Abs. 1, auf den ihr hinweisen solltet um eine Kündigung abzuwenden. Es soll aber auch Verkäufer geben, die zu einer Art „Ablöse“ bereit sind um eine Wohnung frei zu bekommen.
Gruß