Hallo zusammen, ich hatte im letzten Jahr eine Reha, ist es mir dann möglich nach 2 Jahren eine MuKi-Kur zu beantragen, oder muß ich hier auch wie zwischen Reha und Reha 4 Jahre warten?
Lieben Dank für Eure Antworten
Hallo zusammen, ich hatte im letzten Jahr eine Reha, ist es mir dann möglich nach 2 Jahren eine MuKi-Kur zu beantragen, oder muß ich hier auch wie zwischen Reha und Reha 4 Jahre warten?
Lieben Dank für Eure Antworten
Hallo,
es kommt auf den Einzelfall an. Eine Mutter-Kind-Kur ist grundsätzlich auch eine medizinische Reha.
Die 4-Jahres-Frist gilt erst mal nur für vergleichbare Gesundheitsstörungen und denselben Kostenträger.
Außerdem könnte die Reha-Klinik in ihrem Abschlußbericht sich zu zusätzlichem Reha-Bedarf geäußert haben. Da solltest Du mal reinschauen. Falls Du kein persönliches Exemplar des letzten Abschlußberichtes hast, solltest Du diesen bei dem Arzt einsehen, den Du angegeben hattest und ihn Dir kopieren lassen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
es gilt nach § 24 bzw. 41 SGB V grundsätzlich die 4-Jahresfrist. Ausnahmen gibt es bei Maßnahmen, die aus medizinischen Gründen zwingend vorzeitig erforderlich sind (wie auch zwischen zwei Rehamaßnahmen),
Gruß
RHW
Der Kostenträger ist dabei ohne Bedeutung!
Hallo,
beantragen kann man alles mögliche.
Eine Reha ist ja auch mit gewissen Verpfichtungen (Teilhabe an Schulungen usw.) verbunden.
Wenn Mütter aber glauben, sie bekämen ein günstigen Urlaub mit gedecktem Tisch und Bespaßungsprogramm für die Kids, dann bin ich absolut für die Sperrfrist!!!
Es gibt Mütter mit besonderen Lebensumständen (nicht der Norm entsprechend). Wenn denen im Widerspruchsverfahren vorzeitig eine Kur zugesprochen wird, befürworte ich das.
Aber da wird Dir Dein Arzt, bzw. der behandelnde Kinderarzt weiterhelfen können…
LG, Mao
Hallo,
natürlich ist der Kostenträger von Belang, weil die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine medizinische Reha unterschiedlich sind.
&Tschüß
Wolfgang
Es gibt genügend Ausnahmen, wie z.B. Zwillinge, viele Kinder, etc.
Beantrage und lege Widerspruch gegen die Absage ein.
Wenn es nur um Dich geht, … Die Mutter-Kind-Kur kann auch der Vater machen, das ist für Dich u.U. mehr Erholung als die Kur selber.
Hallo Albarracin,
Danke für die Klarstellung!
Der Kostenträger, bei dem der Antrag für die zukünftige Maßnahme gestellt wird, ist natürlich sehr wesentlich. Die Einzelheiten für die Voraussetzungen ergeben sich aus § 24 bzw. 41 SGB V.
Es ist aber ohne Bedeutung, wer die letzte Reha bezahlt hat (ob es der gleiche Kostenträger oder ein anderer Kostenträger war, ist völlig egal).
Gruß
RHW