Sperrfristen arbeitslosengeld

Ich bin alleinerziehend und muss nun aufgrund meines schichtdienstes kündigen, da ich mein kind nicht mehr nach 18uhr betreut bekomme???wer kennt sich da mit sperrfristen aus?

liebe grüsse

Hallo,

würde ich nicht machen zu kündigen, den dann erhältst Du eine Sperrfrist.
Lass dich vom Arbeitgeber kündigen falls möglich. Aber so das Dich kein Verschulden trifft. Oder sprich mit dem, wegen Änderung des Schichtdienstes, das Du keine Betreuung, für das Kind nach 18:00 Uhr hast.

Eine Sperrfrist von 3 Monaten – Das Arbeitsamt verhängt nach § 144 SGB III nur eine Sperrfrist, wenn den Arbeitnehmer an dem Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Mitverantwortung trifft oder wenn er seine Vermittlungsmöglichkeiten erschwert. Im Folgenden ist dargestellt, welche Sachverhalte eine Sperrfrist auslösen können und welche nicht.

Arbeitgeberkündigung

Eine Arbeitgeberkündigung löst nur eine Sperrzeit aus, wenn es eine sozial gerechtfertigte oder unter den in § 626 BGB geregelten Voraussetzungen erfolgte fristlose verhaltensbedingte Kündigung ist.

Ausnahmsweise tritt eine Sperrzeit dann ein, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung aufgrund finanzieller Zuwendungen seitens des Arbeitgebers akzeptiert.
Eine sozial gerechtfertigte nicht verhaltensbedingte Kündigung löst keine Sperrzeit aus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung erhalten hat.

Mit freundlichen Grüßen
gangflow

hallo gangflow,
mein arbeitgeber hat mir jetzt noch einmal schriftlich gegeben das ich flexibel einsetzbar sein muss und erwartet eine kündigung dann meinerseits!habe einen termin beim berufsberater und werde dort nochmal in erfahrung bringen wie sich das jetzt verhält!!!ich kann nix machen und mein kind ist zu klein um allein nach haus zu gehen, geschweige zu bleiben!
danke trotzdem…

lg

Hallo,

bei Eigenkündigung wird natürlich immer eine Sperrzeit geprüft. Liegen schwerwiegende Gründe wie bspw. fehlende Ki.-Betreuung oder Krankheit vor, wird von einer Sperrzeit abgesehen.

Ich empfehle einen Anruf in der Arbeitsagentur. Dort nach Leistungsberatung fragen, um sich das Ganze absichern zu lassen.

VG Claudia