Sperrgutzuschlag auf Paket vermerkt?

Hallo,

mir wurde ein Paket durch DHL zugeschickt, für das vom Versender (eine Versandfirma), im Voraus, ein Sperrgutzuschlag erhoben wurde.

Nun entspricht das Paket nicht den Sperrgutanforderungen für ein DHL Paket.

Das Paket ist viel kürzer, nicht breit genug und wiegt keine 2 kg.

Ich habe dem Versender wohl umsonst einen Sperrgutzuschlag gezahlt. :frowning:

Auf dem Paket war kein Anhaltspunkt zu finden, dass es sich um eine Sperrgutlieferung handelt.

Dass wunderte mich, denn das letzte Sperrgut - Paket, das ich über DHL erhielt, hatte einen Aufkleber, auf dem „Lang“ stand.
Auf dem Adressaufkleber war ebenfalls das Wort „Lang“ abgedruckt.

Nun wüsste ich gerne, ob der Versender den Sperrgutzuschlag absichtlich kassiert hat und wäre daher sehr dankbar, wenn Ihr mir folgende Frage beantworten könntet:

Ist eine Sperrgutlieferung immer auf dem
DHL - Adressaufkleber und/oder dem Paket kenntlich gemacht?

Liebe Grüße!

Prito

hallo

leider keine erfahrung mit soetwas
würde aber mal bei dhl nachfragen ob
sperrgut bei denen immer gekennzeichnet wird,
bzw ob deine sendung als sperrgut klassifiziert war.

würde mich aber nicht wundern, viele versender
kassieren gerne mal bei den versandkosten extra und verschicken die sendungen dann
als ganz normale sendung.

ist mir sogar schon bei renommierten versandhändlern passiert von denen man
sowas nicht im mindesten erwarten würde.

mfg crizbee

Hallo Prito,

Sperrgut bezeichnet eine Zusatzoption bei DHL, die kostenpflichtig ist.
Sie ist immer dann notwendig, wenn das Paket einen bestimmten Standard nicht einhält.
Grundsätzlich ist Sperrgutversand dann gegegben, wenn das Paket die Abmessungen 120 x 60 x60 cm oder aber das Gewicht von 31,5 kg überschreitet.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Kriterien, die einen Sperrgutzuschlag rechtfertigen, wie z.B. das Überschreiten der Länge, hast du ja selbst beschrieben.
U.U. kann der Sperrgutzuschlag bei nicht systemkonformen Verpackungen erhoben werden. Dies wir jedoch grundsätzlich auf dem Paketaufkleber vermerkt.
Um beurteilen zu können, ob der erhobene Sperrgutzuschlag rechtens ist, müßtest du die Verpackung / das Paket genauer beschreiben. Ansonsten hilft ein Blick in die AGB von DHL. Hier findest du die genauen Voraussetzungen. Versuch mal unter www.dhl.de unter dem Stichwort Sperrgut.
Gruß
jhk

Hi
der Vermerk muß darauf stehen. Du hast ein Rücküberweisungsanspruch gegenüber dem Versender, denn du hast die Kosten für Porto und Verpackung zu tragen.
Gruß Peter

Vielen Dank für Deine Hilfe Christian!!!

Die Mitarbeiter der Post bestätigten, dass normalerweise ein Sperrgutaufkleber auf dem Paket ist.

Der Versender hat eingeräumt, dass der Sperrgutzuschlag zu unrecht erhoben wurde. Das Geld erhalte ich zurück!!!

Liebe Grüße

Prito

Vielen Dank jhk!!!

Die Mitarbeiter der Post bestätigten, dass normalerweise ein Sperrgutaufkleber auf dem Paket ist.

Der Versender hat eingeräumt, dass der Sperrgutzuschlag zu unrecht erhoben wurde. Das Geld erhalte ich zurück.

Hi
der Vermerk muß darauf stehen. Du hast ein
Rücküberweisungsanspruch gegenüber dem Versender, denn du hast
die Kosten für Porto und Verpackung zu tragen.
Gruß Peter

Danke für Deine Hilfe Peter!!!

Die Mitarbeiter der Post bestätigten, dass normalerweise ein Sperrgutaufkleber auf dem Paket ist.

Der Versender hat eingeräumt, dass der Sperrgutzuschlag zu unrecht erhoben wurde. Das Geld erhalte ich zurück!!!

LG Pitro

P