Hallo,
ein Betrag soll so auf einem Konto hinterlegt werden, dass der Betrag nur beim beiderseitigen Einverständnis von 2 Parteien abgehoben werden kann. Es soll keine begrenzte Sperrfrist geben.
Bietet das ein Sperrkonto?
Grüße Alex
Hallo Alexander,
es gibt die Möglichkeit, ein Sparkonto/Girokonto einzurichten, von dem nur gemeinsam verfügt werden kann. Einfach mal bei der Bank nachfragen.
LG
Sabine
Hallo,
ein Betrag soll so auf einem Konto hinterlegt werden, dass
der Betrag nur beim beiderseitigen Einverständnis von 2
Parteien abgehoben werden kann. Es soll keine begrenzte
Sperrfrist geben.
Bietet das ein Sperrkonto?
nein, ein Sperrkonto ist ein Konto, das für einen bestimmten Zeitraum gesperrt ist, d.h. über die Guthaben kann vorher nicht verfügt werden.
Eine denkbare Lösung wäre ein Gemeinschaftskonto in Form eines Und-Kontos. Die sicherere Alternative ist, daß man einen neutralen Dritten beauftragt, das Guthaben nur unter bestimmten Bedingungen herauszugeben. Prädestiniert dafür sind Notare; die Kosten dafür sind überschaubar.
Gruß
Christian
Hallo,
beim Vorschlag für ein UND-Konto aber unbedingt darauf drängen, dass hierfür keine Geldautomatenkarte ausgestellt wird.
Leider ist das oftmals so, dass auch für UND-Konten vom Kreditinstitut Karten ausgestellt werden, mit denen man dann am Geldautomat dieses Institutes Geld abholen kann, und das dann natürlich alleine und ohne weitere zweite Unterschrift. Das entfremdet ein wenig den Sicherheitsaspekt dieses Kontotyps, daher darauf achten.
Ulrich
Hallo,
Leider ist das oftmals so, dass auch für UND-Konten vom
Kreditinstitut Karten ausgestellt werden, mit denen man dann
am Geldautomat dieses Institutes Geld abholen kann, und das
dann natürlich alleine und ohne weitere zweite Unterschrift.
Das entfremdet ein wenig den Sicherheitsaspekt dieses
Kontotyps, daher darauf achten.
darauf braucht man nicht zu achten, weil das nicht „oftmals“ sondern nie geschieht - wobei es sein mag, daß es irgendwo auf Lummerland oder in Entenhausen eine Bank gibt, bei der das vorkommt, aber in jeder anderen Bank gibt es das nicht. Entgegen der landläufigen Ansicht arbeiten in Kreditinstituten nämlich nicht nur Idioten.
Auch wenn an Abläufen und in der EDV mitunter fachfremde Leute arbeiten, îst spätestens beim ersten Schadensfall und/oder der ersten Revisionsprüfung aufgefallen, daß da irgendwas nicht stimmt. Das Thema dürfte sich somit spätestens in den späten 80ern erledigt haben.
Gruß
Christian
Guten Tag,
darauf braucht man nicht zu achten, weil das nicht „oftmals“
sondern nie geschieht - wobei es sein mag, daß es irgendwo auf
Lummerland oder in Entenhausen eine Bank gibt, bei der das
vorkommt, aber in jeder anderen Bank gibt es das nicht.
Entgegen der landläufigen Ansicht arbeiten in Kreditinstituten
nämlich nicht nur Idioten.
Hallo Christian,
den Ton Deiner Antwort finde ich etwas seltsam, aber das mal am Rande.
Dein als „Lummerländer“ bezeichneter „Idiot“ scheint dann wohl bei einem großen Düsseldorfer öffentlich rechtlichen Institut zu arbeiten.
Dort habe ich nämlich besagtes UND-Konto eröffnet mit ausschließlich gemeinsamer Verfügungsbevollmächtigung und dann direkt im Anschluß eine GAA-Karte und natürlich auch die Online-Banking-Unterlagen erhalten. Natürlich mit Einzelfreigabe.
Daher bleibe ich - trotz Deiner blumig wortreichen Widersprüche - erst einmal bei meiner Aussage, dass der Kunde selbst auch ein wenig mit drauf schauen muss, was er da von „Idioten aus Lummerland oder Entenhause“ - wie Du sie recht abschätzig bezeichnest - alles erhält. Und dieser „Idiot aus Lummerland“ war nicht etwa ein kleinerer Angestellter und erst recht kein IT-ler.
Also Vorsicht mit kernigen Sprüchen.
Gruß
Ulrich
Guten morgen,
Dein als „Lummerländer“ bezeichneter „Idiot“ scheint dann
wohl bei einem großen Düsseldorfer öffentlich rechtlichen
Institut zu arbeiten.
mal abgesehen davon, daß Du mich falsch zitierst: Ich kann nicht ausschließen, daß bei der KSK oder SSK a) unfähige Mitarbeiter arbeiten und b) die EDV totaler Mist ist, aber grundsätzlich gibt es bei UND-Konten keine Karten (ist übrigens auch regelmäßig in den Erläuterungen zu derartigen Konten zu lesen; etliche reine online-Banken bieten UND-Konten aus diesem Grunde auch gar nicht an). Nicht zuletzt, weil es nicht möglich ist, jedem Kontoinhaber jeweils eine halbe PIN zuzuschicken.
Dort habe ich nämlich besagtes UND-Konto eröffnet mit
ausschließlich gemeinsamer Verfügungsbevollmächtigung
Die Verwendung (besser: Erfindung) des Wortes Verfügungsbevollmächtigung läßt mich vermuten, daß das Problem eher auf Seiten des Kunden liegt, was leider sehr oft der Fall ist. D.h. der Kunde spricht über etwas, das er zu haben meint aber gar nicht hat oder nicht richtig verstanden hat.
Es ist schlicht und einfach so, daß weder online-Zugang noch Karten bei einem UND-Konto einen Sinn ergeben und abgesehen davon, daß jeder Mitarbeiter, der das Geschäft irgendwann mal gelernt hat, das weiß, läßt die EDV im Zweifel gar nicht zu, daß bei Kontoeröffnung Karten und online-Zugangsdaten mitbestellt werden.
Aber wenn Du überzeugt davon bist, daß Du ein UND-Konto hast, dann gehe zur Sparkasse und frage einen Mitarbeiter, wie es sein kann, daß Du eine Karte und online-Zugang hast. Ich bin gespannt auf die Antwort.
„Idioten aus Lummerland oder Entenhause“ - wie Du sie recht
abschätzig bezeichnest - alles erhält. Und dieser „Idiot aus
Lummerland“ war nicht etwa ein kleinerer Angestellter und erst
recht kein IT-ler.
Ein Idiot bleibt er trotzdem, wenn die Geschichte so stimmt. Es macht nun einmal keinen Sinn, ein UND-Konto zu eröffnen und dann darauf zu vertrauen, daß die Kontoinhaber immer gemeinsam am Automaten stehen bzw. vor dem PC sitzen.
Gruß
Christian
P.S.
Es ist nicht zufällig so, daß sich die Kontoinhaber gegenseitig Vollmachten erteilt haben?