Hallo Zusammen,
angenommen Person X (Freelancer) ist nebenbei Geschäftsführer einer GmbH und möchte aber von der Sozialversicherungspflicht befreit bleiben.
Er ist bis jetzt aber nicht an der GmbH beteiligt, unterliegt keiner Weisungsbefugnis hinsichtlich Ort, Zeit und Raum der Leistungserbringung. Ebenfalls besteht kein Kontrahierungsverbot nach §181 BGB. Kommt er bereits mit diesen Kriterien an der Sozialversicherung vorbei oder braucht es am Ende noch eine Sperrminorität?
Falls ja, wie hoch sollte diese hinsichtlich Ihrer Anteile mindestens sein?
Per Google werde ich leider nicht ausreichend fündig um diesen Fall zu lösen. Über entsprechende Quellangaben würde ich mich freuen.