Hallo,
wenn Bauarbeiter Sperrmüll auf den Bürgersteig stellen und dieser nach 1 Woche beim Umkippen ein geparktes Auto beschädigt, muss die Versicherung der Baufirma auch dann den Schaden übernehmen, wenn andere Personen den Sperrmüll in dieser Woche „bewegt“ haben ?
Hallo !
Ja,denn sie haben die Verkehrssicherungspflicht für den herausgestellten Haufen,besonders,wenn es sich hier um eine Woche handelt,was laut Müllabfuhr ja nur am Vorabend für die Abfuhr am Folgetag erlaubt ist.
Hier ging es wohl um eine Art Entrümpelung,wo man später selbst für Abfuhr sorgen musste.
Da muss sich die Baufirma kümmern,Sperrmüll in Container laden und/oder Haufen absichern mit geeigneten Maßnahmen,die ein „Wandern und Ausbreiten“ des Haufens verhindern,etwa Bauzäune drumherum.
Umgekehrt muss man auch selbst beim Parken darauf achten,ob der Stapel nicht umkippen KÖNNTE,also mehr Abstand halten.
Natürlich haftet immer der Verursacher,also auch ein Müllsammler,der diesen Haufen umkrempelt und dabei etwas auf Fahrzeug fällt und Schaden anrichtet.
Da es aber ungesichert war,um das eben zu vermeiden,ist aus meiner Sicher die Baufirma letztlich verantwortlich,sie hat die Gefahr geschaffen.
MfG
duck313