Hallo,
angenommen der Besitzer eines Miethauses führt nach Auszug einer Mietpartei eine komplette Renovierung der betroffenen Wohnung durch und lädt den dabei anfallenden Sperrmüll auf dem Rasen zwischen Straße und Haus ab. Weiter angenommen, es handelt sich um sehr viel Sperrmüll, der die gesamte Wiese und teilweise den Fahrrad-Abstellplatz belegt und der bereits beginnt unangenehm zu riechen.
Müssten die Mieter dies dann unbefristet hinnehmen, oder müsste der Vermieter nach einer gewissen Frist für die Entfernung des Sperrmülls sorgen? Was für eine Frist wäre hier angemessen?
Danke!
Ordnungsamt
Hallo!
Normalerweise is das ein Fall fürs Ordnungsamt. Die Mieter sollten sich mal an selbiges wenden.
Natürlich kann es sein, dass der VM die anfallenden Kosten (incl irgendwelcher Strafgelder; wie auch immer) auf die Mieter umlegt. Dies ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.
IANAL
Gruss
Mutschy
Auch Hallo
Normalerweise is das ein Fall fürs Ordnungsamt. Die Mieter
sollten sich mal an selbiges wenden.
Na - das Ordnungsamt möchte ich mal kennenlernen, das gleich einschreitet, wenn wer auf seinem eigenen Grundstück irgendwelche Dinge abstellt 
Inwiefern sind denn die Mieter in ihren Gebrauchsrechten (d.h. das worauf sie lt. Mietvertrag Anspruch haben > Nutzung von Wiese und Fahrrad-Abstellplatz?) tatsächlich beeinträchtigt?
Bei ERHEBLICHEN Gebrauchsbeeinträchtigungen siehe BGB § 536 ff = Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb ANGEMESSENER Frist gem. § 536 c sowie § 536 Abs (1)
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
> welche Frist da angemessen ist bestimmt im Zweifel ein Gericht/Richter
I.A. wirde man wohl von 14 Tagen NACH Beendigung der (Entrümpelungs)Arbeiten bzw. ab wann nach Anmeldung Sperrmüll abgeholt wird ausgehen dürfen.
Rudi
Ähm…
Hi.
Natürlich kann es sein, dass der VM die anfallenden Kosten
(incl irgendwelcher Strafgelder; wie auch immer) auf die
Mieter umlegt. Dies ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.
Ich als unbeteiligter Mieter soll für Blödsinn aufkommen, den der Vermieter verzapft hat?
„Ich glaube nicht, Tim!“ 
Gruß
Christian