Sperrmüll von Hausverwaltung entsorgt nach Frist

Ich wohne in einem 6 Parteien-Haus zur miete, welches sich mit einem weiteren 6 Parteien-Haus einen Müllplatz teilt. Auf diesem haben 3 Bewohner und ich Sperrmüll abgestellt. Wir sagten dem Hausmeister gegen dem 15. Dezember bescheid, dass er bitte einen Sperrmüll bei der Gemeinde beauftragen sollte. Er meinte, es lohnt sich dieses Jahr nicht mehr, wir machen das im neuen Jahr. Daraufhin habe ich mich auf ihn verlassen. Mitte Januar kam dann von der Hausverwaltung ein Brief, der an die drei Bewohner und mich gerichtet war, den Sperrmüll bis zum 31.01.2013 zu entsorgen, sonst würde ein Unternehmen den Sperrmüll kostenpflichtig entsorgen. Wir beantragten den Sperrmüll danach selbst und informierten die Hausverwaltung, dass dieser am 12.02.2013 den ganzen Müll abholt. Die anderen Parteien haben angerufen, ich selbst habe die Hausverwaltung nicht informiert, weis aber dass sie definitiv informiert wurde. Trotzdem hat die Hausverwaltung am 08.02.2013 das Unternehmen zur Entsorgung des Sperrmülls beauftragt und nur mir die Kosten in Rechnung gestellt. Am 12.02.2013 kam der Sperrmüll für die Katz. Jetzt meine Frage:

Darf die Hausverwaltung mir das alleine in Rechnung stellen, bzw. überhaupt was in Rechnung stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

sollte die Verwaltung nicht schriftlich benachrichtigt worden sein, kann Sie die Kosten in Rechnung stellen. Allerdings müssen diese Kosten auf Alle Verursacher aufgeteilt werden und die Verwaltung muss es auch beweisen können wer Verursacher ist. So, nun muss die Verwaltung sofort einen Einspruch auf diese Rechnung bekommen und dieses ganze schriftlich am besten per Einschreiben.

Viel Glück