Hallo zusammen,
in einem Mietshaus mit 24 Parteien und einer erheblichen Anzahl von Kindern wurden die Mieter von der Hausverwaltung aufgefordert sämtliche Gegenstände aus dem von den Mietern intensiv genutzten Hof zu entfernen. Darunter fallen laut HV auch sämtliches Kinderspielzeug, Kinderfahrzeuge einschl. Laufräder, Kinderstühle und Tische, Sonnenliegen, Bollerwagen, Grill, Bierbänke und natürlich nicht namentlich gekennzeichnete Fahrräder. Lediglich das Buddelzeug darf im Hof bleiben, wenn es im Buddelkasten liegt. Der Hof ist stehst aufgeräumt, die Sachen liegen an der Seite und gefährden auch nicht die (hoffentlich nie nötig werdende) Arbeit der Feuerwehr oder so. Es gibt zwei Unterstände für Fahrräder. Laut HV genug Platz, es ist jedoch pro Partei nur ein Platz vorgesehen. Kinderfahrräder sollen mit in die Wohnung genommen werden, wenn im Unterstand kein Platz ist, ebenso sämtliche andere Kinderfahrzeuge.
Meine Frage: Gibt es Rechtsprechungen dazu und wenn ja welche? Kann man die drohende Sperrmüllentsorgung verhindern?
Freue mich auf Antworten
Suse