Sperrmüllentsorgung durch Hausverwaltung

Hallo zusammen,

in einem Mietshaus mit 24 Parteien und einer erheblichen Anzahl von Kindern wurden die Mieter von der Hausverwaltung aufgefordert sämtliche Gegenstände aus dem von den Mietern intensiv genutzten Hof zu entfernen. Darunter fallen laut HV auch sämtliches Kinderspielzeug, Kinderfahrzeuge einschl. Laufräder, Kinderstühle und Tische, Sonnenliegen, Bollerwagen, Grill, Bierbänke und natürlich nicht namentlich gekennzeichnete Fahrräder. Lediglich das Buddelzeug darf im Hof bleiben, wenn es im Buddelkasten liegt. Der Hof ist stehst aufgeräumt, die Sachen liegen an der Seite und gefährden auch nicht die (hoffentlich nie nötig werdende) Arbeit der Feuerwehr oder so. Es gibt zwei Unterstände für Fahrräder. Laut HV genug Platz, es ist jedoch pro Partei nur ein Platz vorgesehen. Kinderfahrräder sollen mit in die Wohnung genommen werden, wenn im Unterstand kein Platz ist, ebenso sämtliche andere Kinderfahrzeuge.

Meine Frage: Gibt es Rechtsprechungen dazu und wenn ja welche? Kann man die drohende Sperrmüllentsorgung verhindern?

Freue mich auf Antworten :smile: Suse

Hallo,

nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Miete auch auf Gemeinschaftsflächen (OLG Düsseldorf, GE 2009, 1187 = MDR 2009, 1157).

Der Mieter darf diese zunächst als Verkehrswege nutzen. Bei Wohnobjekten ist das Abstellen eines Kinderwagens, Rollstuhls oder Rollators auf Gemeinschaftsflächen wie z.B. dem Hausflur zulässig (BGH, NJW 2007, 146), weil es eben typischerweise nicht möglich ist, diese mit in die Wohnung zu nehmen (wie soll man das mit einem Baby machen oder wenn man zu gebrechlich ist).

Kinderfahrräder und sonstige Gegenstände müssen danach grundsätzlich nicht geduldet werden, dafür gibt es Keller, Fahrradkeller, Wohnung etc.

VG
EK