Sperrmüllentsorgung durch Wohnungsverwaltung

Hallo !
Angenommen eine Wohnungsverwaltung läßt durch eine Private Baufirma Sperrmüll aus dem Hauskeller entsorgen und sie wüßte zumindest teilweise,wem dieser Sperrmüll gehören könnte,müßte sie dieses vorher schriftlich dem Mieter mitteilen,oder dürfte sie es ohne weitere schriftliche Informationen entsorgen ?
Müssten die Stücke aufgelistet werden,wie z.B. Sofa,Teppichboden oder würde eine pauschale Qubickangabe reichen ?
Danke vorab
Lordikon30

Hi,

Sperrmüll im Hauskeller kann von der Wohnungsverwaltung durchaus entsorgt werden. Allerdings sollte die Wohnungsverwaltung mind. 2 x vorher einen Aushang ans Hausbrett hängen, mit der Bitte den Hauskeller zu räumen. Danach kann die Wohnungsverwaltung eine Frist setzten und mit der entgeltlichen Entsorgung des Mülls drohen. Sollte bis zu diesem Termin der Müll nicht weggeräumt sein, kann die Wohnungsverwaltung den Müll entsorgen lassen und meines Wissens sogar die Kosten auf die Mieter umlegen.

Beim Sperrmüll muß grundsätzlich eine Auflistung erfolgen.
Allerdings vorher, bei Beantragung zur Abholung.

Denn Teile die auf der Liste nicht einthalten sind werden auch nicht mitgenommen.

Das ist zumindest mein Wissensstand.

Grüßle
LM

Die Verwaltung würde dieses ohne Aushang und ohne jede schrifliche Information tun,da sie davon noch nicht mal gewußt hätte,sondern nur der Hausmeister alleine dafür zu sorgen hätte.Hätte er denn freie Firmenwahl,oder müßte auch er es kostengünstig entsorgen ?

Der Hausmeister allein hat keine Befugniss der Sperrmüll ohne Wissen der Verwaltung zu entsorgen. Er ist nur ein Angestellter der Verwaltung.

Aber er kann die Verwaltung damit beauftragen die Sachen zu entsorgen.

Es besteht eine freie Firmenwahl. Allerdings darf sich die Verwaltung nicht aus Rache dafür an den Mietern bereichern so dass sicher eine Firma im mittleren Kostensektor gewählt wird.

TIPP:
Wenn bekannt ist, wem die Sachen gehören sollt eine Gespräch mit dem betreffenden Mieter stattfinden. Sollte er den Müll dennoch nicht entsorgen kann die Rechnung auch einzig und allein an den Besitzer der Sachen gestellt werden sodass die restlichen Mieter hiervon unbehelligt bleiben.

Sperrmüll im Hauskeller kann von der Wohnungsverwaltung
durchaus entsorgt werden. Allerdings sollte die
Wohnungsverwaltung mind. 2 x vorher einen Aushang ans
Hausbrett hängen, mit der Bitte den Hauskeller zu räumen.
Danach kann die Wohnungsverwaltung eine Frist setzten und mit
der entgeltlichen Entsorgung des Mülls drohen. Sollte bis zu
diesem Termin der Müll nicht weggeräumt sein, kann die
Wohnungsverwaltung den Müll entsorgen lassen

wo steht diese vorgehensweise geschrieben? und woran genau erkennt man eigentlich sperrmüll?

und meines
Wissens sogar die Kosten auf die Mieter umlegen.

meines wissens nicht. und nun?
wenn der verursacher bekannt ist, zahlt der. wenn nicht, zahlt der, der räumen lässt. warum in aller welt sollten die übrigen mieter dafür aufkommen müssen?

Beim Sperrmüll muß grundsätzlich eine Auflistung erfolgen.
Allerdings vorher, bei Beantragung zur Abholung.

wozu das? und wieder: wo steht das?

Denn Teile die auf der Liste nicht einthalten sind werden auch
nicht mitgenommen.

wo steht das?

Das ist zumindest mein Wissensstand.

na, dann sag mal, woher du das hast. ich glaube dir nämlich kein wort.

Der Hausmeister allein hat keine Befugniss der Sperrmüll ohne
Wissen der Verwaltung zu entsorgen. Er ist nur ein
Angestellter der Verwaltung.

Aber er kann die Verwaltung damit beauftragen die Sachen zu
entsorgen.

sag mal, denkst du dir das alles einfach aus? woher genau kennst denn den aufgabebereich des hausmeisters, den ihm die verwaltung zugeteilt hat? und seit wann erteilt der hausmeister der verwaltung aufträge?

Es besteht eine freie Firmenwahl. Allerdings darf sich die
Verwaltung nicht aus Rache dafür an den Mietern bereichern so
dass sicher eine Firma im mittleren Kostensektor gewählt wird.

rege phantasie, hm?

TIPP:
Wenn bekannt ist, wem die Sachen gehören sollt eine Gespräch
mit dem betreffenden Mieter stattfinden. Sollte er den Müll
dennoch nicht entsorgen kann die Rechnung auch einzig und
allein an den Besitzer der Sachen gestellt werden sodass die
restlichen Mieter hiervon unbehelligt bleiben.

na, endlich mal was, dem ich tatsächlich zustimmen kann. der rest ist schlicht unsinn.

Letztendlich könnte es doch egal sein,ob der Hausmeister oder die Verwaltung den Auftrag geben würde.Was evtl. wichtig wäre, ob es VORHER etwas schriftliches an den Mieter geben müßte,wenn dieser bekannt wäre,egal ob vom Hausmeister oder der Verwaltung,so das der Mieter reagieren könnte,oder ob hier ohne weiteres abtransportiert werden dürfte und dem Mieter nur an der Wohnungstür versucht wird bescheid zu sagen,das der sofortige Abtransport stattfindet.

Fakten!
Hi, und ob die Hausverwaltung das darf, mit Vorankündigung = Aushang im Treppenhaus.
Einzelne Mieter muss sie allerdings nicht benachrichtigen.
Die Kosten dafür dürfen sogar auf alle Mieter umgelegt werden.
http://www.test.de/Sperrmuell-Vermieter-darf-Kosten-…
MfG ramses90

Hallo,

so einfach mit dem umlegen auf alle Mieter ist das nicht, wenn der Verursacher bekannt ist… steht übringens sogar in „deinem“ link.

hth

Fakten!
Hi, und ob die Hausverwaltung das darf, mit Vorankündigung =
Aushang im Treppenhaus.
Einzelne Mieter muss sie allerdings nicht benachrichtigen.
Die Kosten dafür dürfen sogar auf alle Mieter umgelegt werden.
http://www.test.de/Sperrmuell-Vermieter-darf-Kosten-…

Sofern die Kosten laufend anfallen.

osmodius

Ich habe vor vielen Jahren bei einer Wohnungsbaugesellschaft meine Lehre gemacht.

Damals war es so, dass die Hausverwaltung nur mit mehrmaliger Vorankündigung und Hausbrettaushang den Müll aus diversen Kellern entsorgen durfte. Es ist schließlich fremdes Eigentum.

Wenn kein Besitzer ausfindig zu machen war so wurden die Kosten auf die Mieter umgelegt.

Und bei der Beantragung zur Abholung wollte die Abfallwirtschaft wissen um was genau es sich handelt. Möbel, Altmetall, Geräte, Gefahrenstoffe. Ich mußte genau auflisten was abgeholt werden sollte.

Damals vor vielen Jahren war das eben so, ich sagte ja:
das ist zumindest mein Wissensstand.

Danke für die „freundlichen“ Antworten auf meine Infos!
Dann erkundige Dich eben selbst nach den derzeitigen Bestimmungen!

Siehe Re^3 An alle Ungläubigen.

und meines
Wissens sogar die Kosten auf die Mieter umlegen.

meines wissens nicht. und nun?
wenn der verursacher bekannt ist, zahlt der. wenn nicht, zahlt
der, der räumen lässt. warum in aller welt sollten die übrigen
mieter dafür aufkommen müssen?

Du meinst, der Hausmeister macht das aus lauter Menschenfreude auf eigene Kosten? Falls nicht, was meinst du, wer den bezahlt?
Google mal ein bisschen.