N’Abend,
angenommen, eine frisch sanierte Straße ist aus nicht erkennbaren Gründen noch gesperrt (Sperrbalken und Verbot für Fahrzeuge aller Art ausgeschildert): Was wäre demjenigen vorwerfbar, der die Absperrmittel unrechtmäßig beiseite räumt, um seine Durchfahrt scheinbar zu legalisieren?
Die Frage warf sich mir auf, als ich eine Straße befuhr, wo von einer Seite die Absperrmittel komplett beiseite gerückt waren, auf der Gegenseite jedoch nicht.
Das Wegräumen einer Absperrung kann tatsächlich den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB erfüllen, wenn diese danach nicht gleich ordnungsgemäß wieder aufgestellt wird…
ggf. noch zusätzlich Sachbeschädigung (im mehrfach 4 stelligen Bereich) wenn der Asphalt/Teer noch nicht komplett ausgehärtet war
Ausserdem - hier das Biligste ) für die Durchfahrt - sofern du angezeigt wirst - ein Verwarnungsgeld gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat