Hallo Forum,
ich hätte gerne mal eine Auskunft.
In unserer Stadt ist Sperrstunde für Kneipen, Discos ect. um 5 Uhr morgens. Dann müssen alle dicht machen.
Doch wie verhält es sich in reinen Wohngebieten? Ist da nicht ab 22 Uhr Nachtruhe? Gilt das für Gewerbetreibende nicht?
Wattwürmchen
Hallo,
in reinen Wohngebieten gibt es bestenfalls nichtstörendes Gewerbe, daher stellt sich die Frage nicht.
In einem Mischgebiet wird die Konzession regelmäßig die Auflage enthalten, daß ab z.B. 22 Uhr für Ruhe zu sorgen ist (also alles zu tun ist, daß draußen ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten wird), auch für die Gäste, die z.B. zum rauchen vor die Türe gehen.
Cu Rene