Sperrt Airline mich nach einem Rechtsstreit?

Hallo zusammen.
Habe eine Frage, aber hier kurz der Background dazu:
Ich bin vor kurzem mit meiner Freundin in mit einer bekannten Irischen Fluglinie den Urlaub geflogen. Auf dem Hinflug hatte unser Flieger satte 6 Stunden Verspätung. Auf den Rat einer Dame, haben wir uns an über eine Internetplattform die einen enstprechenden Service anbietet, bei der Airline beschwert und die, die nach EG-Rechtsurteil uns p.p zustehenden 250€ eingefordert. Falls die Airline nicht zahlen möchte und erfolgschancen bestehen schaltet oben genannter Dienstleister Anwälte ein.
Nun meine Frage:
Meint ihr die Airline wird uns nach erfogreichem/nicht erfogreichem Rechtsstreit fü+r weitere Flüge sperren? Im Prinzip können die sich aussuchen wenn sie mitnehmen und wen nicht , oder?
Jetzt ist es halt eigentlich schon zu spät für eine solche Überlegung, aber wäre blöd wenn es so wäre. Als Student kann man sich halt nicht viel mehr leisten als mit Billigairlines zu fliegen, aber die 250€ p.p (die unserern Flugpreis bei weitem übersteigen) waren einach zu verlockend (anm. der Dienstleister bekommt davon natürlich noch 25% + Mwst., aber das ist immernoch viel Geld)

Danke schonmal für eure Antworten ! :smile:

Hallo,
ich bin Mitarbeiter einer deutschen Airline und kann daher über das Handling bei der irischen Airline nur Vermutungen äußern.
Bei „meiner“ Fluggesellschaft existiert eine Black List über Fluggäste, die nicht mehr mit uns fliegen dürfen. In diese Liste werden jedoch nur Personen aufgenommen, die mehrmals als sog. „unruly passengers“ aufgefallen sind, d. h. wegen Rauchens auf der Toilette, Belästigung der Crew oder anderer Gäste, Credit card fraud, u. dgl. Gegen diese Personen ist in den meisten Fällen eine Anzeige erfolgt. Wegen einer Beschwerde kommt niemand in diese Liste.
Allerdings kann ich - wie oben schon erwähnt - nicht mit Bestimmtheit sagen, wie das bei Ryan Air gehandhabt wird.
Mir ist nicht bekannt, ob bei einer Airline eine Beförderungspflicht besteht, wie z. B. bei Taxis. Sorry, dass ich keine rechtssichere Auskunft geben kann…

Hi,

Ryanair wird Dich nach so einer Aktion garantiert nicht mehr befördern. Zu den Gründen ist folgendes zu sagen:

  1. Dir stehen bei einer Verspätung von 6 Stunden nicht automatisch € 250.- zu. Bitte lies nochmal das entsprechende Gesetz nach

  2. Dieser „Dienstleister“ ist m.E. nach kein Dienstleister und falls Du von ihm die Information erhalten hast mit den € 250.-, , ist er erst recht keiner. Ryanair wird auf eine solche Anfrage entweder plump oder gar nicht reagieren

  3. Ryanair ist sehr kulant, wenn es um Anfragen seitens Kunden geht, die von einer Verspätung betroffen waren. Dies sind sie jedoch ganz und gar nicht, wenn Du direkt über einen Mitller gehst, der meistens keine Ahnung von Gesetzen hat

Ich hoffe Du hast keine Vorkasse an diesen Dienstleister gezahlt oder bist sonst irgendwelche Verpflichtungen eingegangen, denn dann wirst Du leider enttäuscht werden bzw. nichts mehr davon sehen.

LG

Hi,

und wenn DU Dich auch nur ein wenig mit der Materie auskennen würdest, dann würdest Du hier nicht so einen absoluten Unsinn schreiben.

Aber dann mal für Dich:

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenge…
http://www.test.de/Fluggastrechte-Die-neuen-Fluggast…

Auf welcher rechtlichen Grundlage eine Airline jemandem die Beförderung verweigern könnte weil er eine Entschädigung fordert weisst wohl auch nur Du.

Gruss
K

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Auf welcher rechtlichen Grundlage eine Airline jemandem die
Beförderung verweigern könnte weil er eine Entschädigung
fordert weisst wohl auch nur Du.

Kann sich eine Fluglinie ihre Kunden nicht aussuchen?

Gibt es einen Kontrahierungszwang, wie es ihn z.B. bei PKW-Haftpflicht oder Taxis gibt?

Hi,

Guck Dir mal an was die ABB einer Airline dazu sagen. Da steht alles mögliche drin, aber nicht „wir behalten uns das Recht vor sie nicht zu befördern wenn sie mit uns in einem Rechtsstreit liegen“.

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/genera…

Gruss
K

Hi,

Guck Dir mal an was die ABB einer Airline dazu sagen. Da steht
alles mögliche drin, aber nicht „wir behalten uns das Recht
vor sie nicht zu befördern wenn sie mit uns in einem
Rechtsstreit liegen“.

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/genera

ist die Lufthansa vielleicht der irische Billigflieger, von dem der UP geredet hat?
Warum also nicht gleich die ABB der angesprochenen Airline durchlesen, die übrigens - im Gegensatz zur Lufthansa - kein IATA-Mitglied ist und dazu u.a. folgendes schreibt:

"ARTIKEL 7 – VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

7.1.1 Wenn erforderlich werden wir keinen Beförderungsvertrag mit Ihnen/ und oder Ihrem Gepaeck abschliessen,wenn wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden"

Gruß
Pontius

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hallo,

also zu sollchen plattformen kann ich nicht s sagen damit habe ich keine erfahrungen nur mit denn airlines selbst , ich nehmen mal an das es die billig fluglinie ist , die chance oder besser gesagt die entschädigung sind ja EU rechtlich geregelt da gibts ja auch nicht´s abzu streiten oder nicht zu bezahlen .
das andere ist wie du meinst ob sie dich nicht mehr mit mehnen, airlines haben eine beförderungspflicht , sie müssen dich also mitnehmen , ausnahmen hier beiten nur sachen wie das du randale bei der airline gemacht  hast oder in flügen auffällig geworden bist usw. also alles wo du direkt der airline geschädigt hast , was aber schwer wiegendere fälle sind ales deiner denn hier bist ja du der geschädigte und nicht die airline , also keine angst sie müssen dich immer sofort platz und du bebucht hast mit nehmen .

ich hoffe ich konnte dir sowiet hefen falls noch fragen einfach anschreiben und ne bewertung wäre auch super
danke und viel glück in zukunft

Hallo,

die chance
oder besser gesagt die entschädigung sind ja EU rechtlich
geregelt da gibts ja auch nicht´s abzu streiten oder nicht zu
bezahlen .

Na super! Hoffenstlich wissen die das auch. So, wie alle anderen, die natürlich alle zahlen, weil es ja vom Gesetz her so vorgesehen ist.
Hast Du all den Richtern schon erklärt, dass sie überflüssig sind, weil es ja schließlich Gesetze gibt und deshalb nichts mehr zu streiten ist?

Oje…

airlines haben eine beförderungspflicht , sie müssen
dich also mitnehmen ,

Du hast sicher eine Quelle für diese Behauptung?

:ausnahmen hier beiten nur sachen wie das

du randale bei der airline gemacht  hast oder in flügen
auffällig geworden bist usw. also alles wo du direkt der
airline geschädigt hast ,

Du hast sicher eine Quelle für diese Behauptung?

was aber schwer wiegendere fälle
sind ales deiner denn hier bist ja du der geschädigte und
nicht die airline , also keine angst sie müssen dich immer
sofort platz und du bebucht hast mit nehmen .

Du hast sicher eine Quelle für diese Behauptung?

ich hoffe ich konnte dir sowiet hefen

Nicht wirklich.

alls noch fragen
einfach anschreiben und ne bewertung wäre auch super

Hier gibt es keine Bewertungen. Ebay ist woanders. Und das ist für Deinen Text auch besser.

Gruß
testare_

MoinMoin!
Nein, warum sollten die Sie sperren? So etwas habe ich noch nie gehört.
Aber wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Anspruch brauchen, seit heute (!) gibt es eine Schichtungsstelle, die po Passagier agiert:
http://www.schlichtung-flug.de/

(„Da werden Sie geholfen“!)

Gruß
MKJ

Danke für diese „Insight“-Antwort. Ich werde mich wohl überraschen lassen dürfen was die Airline sagt. Bis jetzt gab es keine Reaktion von deren Seite.

Der Dienstleister arbeitet rein auf Erfolgsbasis.
Also falls die Airline nicht reagiert und nichts passirt enstehen für mich keine Kosten.
Danke für den Hinweis zu den AGB.
Ich warte jetzt wohl üder übel einfach ab, was die dabei herauskommt. spätestens beim nächsten Versuch zu buchen werde ich merken ob die Airline mich noch „mag“ oder nicht.

Danke für den Hinweis.
Habe mich an einen auf dieser Seite empfohlenen Dienstleister gewandt.
Warte jetzt einfach mal ab was passiert

Moin,

Warum also nicht gleich die ABB der angesprochenen Airline
durchlesen,

eine ABB ist kein Gesetz. Gesetze oder spätestens einschlägige Urteile brechen IMHO Vertragsvereinbarungen. Wurde schon durchgekaut weil Firmen Software an Handware koppeln wollten, hier hat auch mal jemand Urteil verlinkt: http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/05/20/18-unzul…

Die Kernfrage hast du also damit nicht beantwortet.

VG
J~

Moin,

Warum also nicht gleich die ABB der angesprochenen Airline
durchlesen,

eine ABB ist kein Gesetz.

Das weiß ich.
Und weil die kein Gesetz sind, empfiehlst du wohl, sie erst gar nicht durchzulesen bzw. sich nicht nach ihnen zu richten oder wie soll ich deinen Einwand verstehen?
Oder soll der potentielle Passagier sie vor Buchung und Flugantritt erst einmal mit einschlägigen Gesetzestexten abgleichen?
Der Passagier muss doch davon ausgehen, dass die Airlines zunächst einmal gem. ihrer ABB handeln, auch wenn nicht immer alles gesetzeskonform sein mag.

Die Kernfrage hast du also damit nicht beantwortet.

Ich hatte auf Kasis Empfehlung geantwortet, sich die ABB der Lufthansa anzusehen.
Weil diese ebenfalls keine Gesetzeskraft haben, wäre es doch sinnvoller, sich stattdessen die ABB der Airline durchzulesen, mit der man fliegen möchte oder?

Und selbstverständlich habe ich damit indirekt sogar die Frage des UP, ob man für weitere Flüge ggf. gesperrt werden könnte, beantwortet:
Ja, nachdem was Ryanair in seinen ABB schreibt, wäre das möglich.

Teile mir bitte ggf. mit, gegen welches Gesetz dieser ABB-Passus verstößt.

Gruß
Pontius

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