Sperrung einer Mobilfunkkarte

Also eine Person A ist Kunde bei Anbieter Z

Z teilt A am 09.11.2007 mit, dass zur Vertragsschließung eine Kautionszahlung notwendig ist, welche nach 12 Monaten mit den Mobilfunkrechnungen AUTOMATISCH verrechnet wird. Außerdem ist Z berechtigt, (Auszug Kautionsvereinbarung „die Kautionssumme ohne Ankündigung mit unseren Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - zu verrechnen, sofern sie mit der Erfüllung unserer Forderungen in Verzug geraten.“).

A zahlt am 11.01.2007 eine Kaution in Höhe von 200€ an Z damit der Vertrag zustande kommt. Klappte auch alles wunderbar

Am 07.01.2008 stellt Z eine Rechnung über 38,29€ (Brutto) A in Rechnung.

A räumt sein Konto, damit der entsprechende Betrag nicht per Bankeinzug eingelöst werden kann (keine Deckung des Kontos) sondern das der am 11.01.2007 geleistete Kautionsbetrag verrechnet wird (Januar 2007 - Januar 2008 = 12 Monate)
Z Sperrt die Karte von A wegen offener Forderungen.

Nun meine Frage:
Z hat in den AGB stehen, dass eine Sperrung der Karte möglich ist, wenn die offenen Forderungen wenigstens 55 Euro betragen
(Auszug AGB:
3. Sperrung der Z-card

3.1. Wir sind berechtigt, Ihre Z-card aus der Geschäftsverbindung mit uns bis zur Zahlung Ihrer fälligen Verbindlichkeiten vorübergehend zu sperren, soweit diese insgesamt einen Betrag von wenigstens 55,00 Euro erreicht haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Lastschrift für fällige Entgelte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann oder uns zurückbelastet wird. Die Kosten dieser Sperrung und des Wiederanschlusses gehen nur zu Ihren Lasten, wenn Sie die Sperrung zu vertreten haben.)

  1. Durfte die Karte gesperrt werden, da lediglich ein Betrag von knapp 39 Euro offen waren. Laut AGB müssen es wenigstens 55 Euro sein.

  2. Durfte die Karte gesperrt werden, obwohl die Kautionszahlung nach 12 Monaten verrechnet werden sollte?

  3. Habe ich die Sperre zu vertreten?

  4. Z ist berechtigt die Kautionssumme zu verrechnen. Wieso wurde dies nicht gemacht und wieso wird dieses Versäumen nun A angelastet?

Desweiteren verlangt Z nun von A weitere Kosten

-1.
„Für den Aufwand der Sperrung und späteren Entsperrung berechnen wir pro Rufnummer 18,50 Euro (inkl. MwSt.).“

Dieser Preis wird weder in den AGB noch in einer Preistabelle gelistet. Ist dies Rechtens? Letzlich könnte der Anbieter jeden Preis verlangen, da dieser Preis weder im Vertrag noch in den AGB genau benannt wird

-2.
"Die Rücklastschrift wird ebenfalls berechnet. Weshalb kostet eine Rücklastschrift extra?

Die Kalkulation unserer Preise basiert darauf, dass unsere Kunden am einfachen und bequemen Einzugsverfahren teilnehmen. Durch eine nicht einlösbare Lastschrift entsteht uns ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Diese Kosten geben wir mit 17,50 Euro (inkl. MwSt.) an Sie weiter."

Meine Frage nun dazu. Sind Rücklastschriftgebühren nicht verboten?

Laut AG Erkelenz, 23.3.1999, 15 C 553/98 - WM 1999, 2403
„Rücklastschriftentgelte können auch nicht als Schadensersatz gefordert werden, da nicht der Kunde, sondern das Kreditinstitut die Entstehung der Kosten zu verantworten hat. Wenn das Kreditinstitut, statt die Lastschrift zunächst einzulösen, die Kontenlage des betreffenden Kunden sofort überprüft und die Einlösung abgelehnt hätte, entfiele der für eine spätere Rückbuchung erforderliche erhebliche Verwaltungsaufwand.“

siehe dazu auch

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 27.01.2000, Aktenzeichen 2/2 0 46/99 entschieden, dass:

  1. Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten (zzgl. Euro 5,00 D-Mark 9,78)
  2. Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten (zzgl. Euro 5,00 D-Mark 9,78)
    gegen § 9 AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verstoßen.
    es heißt in dem Urteil wörtlich:

Die Klauseln zu Ziffer 1. und 2. sind gemäß § 9 AGBG unwirksam, weil sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Nun meine 2. Frage
Die zusätzlich geforderten Kosten belaufen sich auf 36,00 Euro (inkl MwSt.)
Sind diese Kosten tatsächlich von A zu tragen, trotz oben genannter Fakten?

owt

Gruß
Holger

owt

Gruß
Holger

ich war mir nicht sicher ob ichs unter mobilfunk oder rechtsfragen posten soll, wollte es aber auch nicht 2 mal posten
vielleicht kann ein mod dann das posting einfach verschieben wenn es hier falsch ist?

Hallo,
ich würde auch eher im Rechtsbrett Antwort suchen. Aber:

Z teilt A am 09.11.2007 mit, dass zur Vertragsschließung eine
Kautionszahlung notwendig ist, welche nach 12 Monaten mit den
Mobilfunkrechnungen AUTOMATISCH verrechnet wird. Außerdem ist

A zahlt am 11.01.2007 eine Kaution in Höhe von 200€ an Z damit
der Vertrag zustande kommt. Klappte auch alles wunderbar

Am 07.01.2008 stellt Z eine Rechnung über 38,29€ (Brutto) A in
Rechnung.

irgendwas stimmt da mit den Angaben nicht.
Am 7.1.08 waren die 12 Monate seit dem 11.1.07 aber noch nicht abgelaufen. Da müste man nochmal genau nachsehen, wann die Frist zu laufen beginnt.

Cu Rene