Sperrung Krankengeld wegen Feststellung

Hallo,
sorry das ich den Fall nicht gleich ausführlich beschrieben habe
Zur Vorgeschichte:
Ich bin seit 27.9.12 krank geschrieben und bin seit 1.10.12 arbeitslos. Krankengeld ab dem 1.10.12 wurde am 28.09.12 beantragt.
Ich bin dann am 2.10.12 zu meinem Hausarzt gegangen und sagte da er am 4. und 5.10 geschlossen hat, bräuchte ich eine weitere Krankmeldung mit dem Hinweis das es lückenlos sein muss. Er aber sagte ich soll am Montag den 8.10.12 kommen und das sei dann so in Ordnung. Und jetzt stand auf der Folgebescheinigung als Tag der Feststellung der 8.10.12. Am 17.10.12 bekam ich dann den Bescheid das mein Krankengeld gestrichen ist. Gegen diesen Bescheid habe ich am 18.10.12 Widerspruch eingelegt mit dem Zusatz das eine ausführliche Begründung vom VdK nachgreicht wird. Termin beim VdK war nicht vor dem 29.10.12 zu bekommen.
Meine Frage: Gibt es mehrere solcher Fälle und wie stehn die Aussichten auf Erfolg meines Widerspruchs
und ich kann mich auch nicht arbeitslos melden da ich noch bis 23.11.12 krankgeschrieben bin.
Falls noch Fragen sind,will ich diese gern beantworten
Mfg und einen schönen Sonntag
Erich
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hallo ich hab die ganze angelegenheit meiner anwältin übergeben und die hat irgend etwas vom sozialgericht gesprochen was aber lange dauern kann.
das mit den folgebescheinigungen ist so eine sache ,wenn man z b bis zum 26.10 krankgeschrieben ist muß man auch am gleichen tag die folgebescheinigung ausstellen lassen,so sind angeblich die statuten,ich hatte mich seinerzeit auch beim "krakenkassenforum"angemeldet und viel erfahren ich bin nun durch die ganze sache arbeitslos und beziehe mein geld vom arbeitsamt .
da ich schon über sechzig bin sieht es für mich leider nicht gut aus .
so ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben und wünsch weiterhin einen schönen abend
liben gruß gertrud perlewitz

Danke perlewitz
bin auch schon 57 sieht auch nicht besser aus
ich leg über den Vdk einspruch ein
gruß erich

hallo ich hab die ganze angelegenheit meiner anwältin
übergeben und die hat irgend etwas vom sozialgericht
gesprochen was aber lange dauern kann.
das mit den folgebescheinigungen ist so eine sache ,wenn man z:b bis zum 26.10 krankgeschrieben ist muß man auch am gleichen
tag die folgebescheinigung ausstellen lassen,so sind angeblich
die statuten,ich hatte mich seinerzeit auch beim
"krakenkassenforum"angemeldet und viel erfahren ich bin nun
durch die ganze sache arbeitslos und beziehe mein geld vom
arbeitsamt .
da ich schon über sechzig bin sieht es für mich leider nicht
gut aus .
so ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben und wünsch
weiterhin einen schönen abend
liben gruß gertrud perlewitz