Sperrung = Kündigung?

Hi ihr…
Mal angenommen, man ist bei einer anderen Telefongesellschaft und man wird gesperrt, weil man länger nicht bezahlt hat. Wenn man jetzt eine bestimmte Kündigungsfrist hat, und man ist nun gesperrt, wird man dann gekündigt, oder heißt sperren, daß man dann wieder wechseln kann? Oder warten die dann so lang, bis man bezahlt hat und man muß trotzdem bei denen bleiben, bis die kündigungsfrist abgelaufen ist? Ich hoffe, ihr wißt was ich meine :wink:
Also zusammengefasst,…kommt man auch so aus dem vertrag raus, wenn man einfach nicht zahlt, man gesperrt wird, und in den AGB´s steht, daß die gesellschaft daraufhin kündigen kann.

Festnetzvertrag-Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit
Hallo Sabine !

die kündigungsfrist abgelaufen ist? Ich hoffe, ihr wißt was
ich meine :wink:

ja

Also zusammengefasst,…kommt man auch so aus dem vertrag raus,
wenn man einfach nicht zahlt, man gesperrt wird, und in den
AGB´s steht, daß die gesellschaft daraufhin kündigen kann.

Du wirst schon entweder die 24 Monate schon irgendwie bezahlen müssen, wenn man die Laufzeit (wenn auch unbewust) unterschrieben hat.
Spätestens vor Gericht (Zwangsvollstreckung)
dann wirds teuerer als die 900 DM…

Man muss schon diesen Festnetzvertrag mit einem Handyvertrag gleichstellen, weil jetzt ja auch schon subventionierte Beigaben (Telefone) dazugegeben werden.
Also auch die Aufhebungsgebühr.
Ob diese in der Höhe und Art rechtens ist bleibt Abwägungssache des Gerichtes, zumal Du diese Laufzeit bei klarem Verstand unterschrieben hast.
(vielleicht ja nicht nach bestem Wissensstand)
Nach meinem Wissen hat man kein „Grundrrecht“ auf (Festnetz-)Telefonversorgung…

Tschüüs

Olaf

nanu?
Hallo Olaf…
Darf ich fragen, wie du auf die Laufzeit von 24 Monaten kommst und diese 900,- ?
Ich wundere mich nur, weil ich in diesem Artikel nichts darüber gesagt habe :wink:

Du wirst schon entweder die 24 Monate schon irgendwie bezahlen
müssen, wenn man die Laufzeit (wenn auch unbewust)
unterschrieben hat.
Spätestens vor Gericht (Zwangsvollstreckung)
dann wirds teuerer als die 900 DM…

Ich habe übrigens kein Telefon dazubekommen, und bei Handyvertägen ist es klar, daß die Laufzeit lange ist, da man ja meistens auch etwas billiger bekommt (z.B Handy), nur bei nem Festnetzanschluß bekomme ich nichts billiger, geschweige denn etwas dazu.

Man muss schon diesen Festnetzvertrag mit einem Handyvertrag
gleichstellen, weil jetzt ja auch schon subventionierte
Beigaben (Telefone) dazugegeben werden.
Also auch die Aufhebungsgebühr.

Re: langfristige Bindungen gut überlegen ! :wink:
Hallo Sabine !

Ich wundere mich nur, weil ich in diesem Artikel nichts
darüber gesagt habe :wink:

Ach, nicht ?!? ich kann hell-sehen im Dunkeln.

Grundsätzlich sollte man schon seit 1998 seit der Aufhebung des Festnetzmonopols keine längerfristigen Bindungen eingehen, da der TK-Bereich noch lange in Bewegung ist.

Ich wünsche Dir natürlich das es OHNE Bezahlen der Aufhebungsgebühr vonstatten geht.

Aber der besagte Festnetzbetreiber hat mehr Ausdauer, sei es finanzielle und anwältische als DU.

Am besten sollte man mal auf http://www.teltarif.de fragen, wer in einem gleichen Vertragsverhältnis ist.
Dafür gibt es ein Anbieter-Forum eines jeden Anbieters. Vielleicht bekommst Du da Tip§s.
Aber wundere Dich nicht, wenn Du auf Resignation, Wut und Misstrauen gegenüber dem besagten Festnetzbetreiber stösst…

Tschüss

Olaf