Folgende Situation:
Bei der Arbeitslosenmeldung wurde eine Nebenbeschäftigung angegeben, diese aber nicht vom Betrag her benannt.
Die Bewillung des ALG´s erfolgte erst nach 14 Wochen!
Sofort nach der Bewilligung wurde der Nebenverdienst deklariert.
Nach 14 Tagen erfolgt die Sperrung, weil die Mitteilungspflicht verletzt wurde.
Meine Meinung: reine Willkür!
Wer kennt Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen?
Gruß
Heinz J.
Hallo Heinz 
Ich kenne keine Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen, bin aber auch oft genervt vom A-Amt. Die arbeiten manchmal sehr sehr langsam und oft rätselhaft. Meine Bewilligung damals erfolgte ähnlich langsam…
Hast Du denn aber vielleicht mal dort angerufen und gefragt, inwiefern Du Deine Mitteilungspflicht verletzt hast? Als allererstes solltest Du Dir nachweisbar eben dieses mitteilen lassen. Entweder Du gehst mit einem Zeugen dorthin oder aber fragst per Einschreiben nach.
Du beschreibst dies Ganze recht knapp. Bevor Du also von Willkür redest und nach Gerichtsurteilen fragst, solltest Du doch mit dem A-Amt klären, ob es nicht vielleicht einen nachvollziehbaren Grund gibt, weswegen eine Sperre erhoben wurde.
Ich drück Dir die Daumen.
Gruß
Heidrun
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Folgende Situation:
Bei der Arbeitslosenmeldung wurde eine Nebenbeschäftigung
angegeben, diese aber nicht vom Betrag her benannt.
Die Bewillung des ALG´s erfolgte erst nach 14 Wochen!
Sofort nach der Bewilligung wurde der Nebenverdienst
deklariert.
Nach 14 Tagen erfolgt die Sperrung, weil die
Mitteilungspflicht verletzt wurde.
Hast du den Nebenverdienst schriftlich oder persönlich angeben? Bei Ämtern besser schriftlich per Einschreiben.
Dann: Widerspruch einreichen gegen die Sperre. erst einmal reicht der Widerspruch (natürlich schriftllich) und dann kannst du eine Begründung nachreichen.
Zuvor würde ich aber ein persönliches Gespräch mit dem für dich zuständigen Mitarbeiter suchen um die Sachlage klären. Manchmal gehen Informationen beim Arbeitsamt einfach „verschütt“.
Meine Meinung: reine Willkür!
Wer kennt Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen?
Nu mal langsam… ein Bescheid von Seiten des Amtes ist noch nicht das letzte Wort. Fang erst mal mit dem Widerspruch an, sprich mit denen vernünftig und dann denke an Urteile. Auch wenn es mitunter schwerfällt zu glauben, in Arbeits- und sonstigen Ämtern sitzen auch nur Menschen, die ebenfalls mal einen Fehler machen können.
Gruß
Xelya
die weiss, dass das beim Arbeitsamt häufiger vorkommt…