Sperrwirkung Markenrecht

Hallo,
ich würde gerne wissen: Hat das Markenrecht eine Sperrwirkung?

Danke!

Hallo,

ich würde gerne wissen: Hat das Markenrecht eine Sperrwirkung?

ich habe mir „A40“ als Marke schützen lassen. Die A40 wird nächstes Jahr im Sommer einige Wochen gesperrt.

Oder meintest Du irgenwas _konkretes_ anderes?

Danke!

Bitte.

osmodius

Hi,

was genau meinst Du mit „Sperrwirkung“?

Ich kenne den Begriff „Sperrwirkung“ z.B. bei der Sperrwirkung des Gemeinschaftsrechts bzw. im allgemeinen Sinne, dass ein Gesetz/Paragraph/Tatbestand die Anwendung eines anderen Gesetzes/Paragraphen/Tatbestandes sperrt. Im Zusammenhang mit dem Markenrecht ist mir jedoch nicht ganz klar was es „sperren“ soll.

Falls Du damit die Rechte des Markeninhabers meinst, der alleinig über die Marke verfügen und daher gegen andere, die seine Marke widerrechtlich benutzen, vorgehen kann (somit andere von der Benutzung der Marke „aussperren“ kann), solltest Du § 14 MarkenG (ff.) lesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Gruß,
Sax

Die erste Antwort hier war ja mal sehr sinnfrei…

Also unter Sperrwirkung verstehe ich z.B. im Patentrecht, dass es für das Vorliegen einer Patentverletzung nicht darauf ankommt, ob der Dritte das Patent des Rechtsinhabers kannte oder nicht.Das Patent „versperrt“ die eigene Entwicklung derselben techn. Lösung.

Wenn ich mir aber §14 MarkenG ansehe, dürfte das aber genau dem entsprechen, was im Patentrecht gilt, oder?

Servus,

Wenn ich mir aber §14 MarkenG ansehe, dürfte das aber genau dem :entsprechen, was im Patentrecht gilt, oder?

fast, das Markenrecht schützt nur gegen Nachahmung (siehe „Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens“), während das Patentrecht durchaus breiteren Schutz gewährt (siehe z.B. Schutzbereich der Patentansprüche, Äquivalenz-Theorie oder Stoffschutz, der jegliche Herstellung des Stoffes unabhängig vom Verfahren schützt, etc.).

Auf der anderen Seite ist der Markenschutz theoretisch unendlich lange möglich (sofern ausreichende Benutzung der Marke vorliegt), während der Patentschutz nach 20 Jahren abläuft (Ausnahmen, wie z.B. Schutzzertifikate mal ausgenommen).

Aber im Grunde sind die Möglichkeiten mit denen ein Inhaber aus einem der beiden Schutzrechte gegen Dritte vorgehen kann schon recht ähnlich.

Gruß,
Sax

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