mich würde interessieren, wie das AA das handhabt, wenn jemand nach 35 Jahren die betriebsbedingte Kündigung erhält und eine Abfindungssumme von 180.000 Euro. Wie wird die Sperrzeit berechnet und wo kann man das im Gesetz nachlesen?
Das gilt bei Nichteinhaltung bzw. Verkürzung der Kündigungsfrist. *nur mal drauf hingewiesen haben wollte* (ja, ich weiß, dass es im § steht, aber nichtsdestotrotz hab ich schon oft genug die Meinung gelesen, dass bei Abfindung grundsätzlich ne Sperrfrist ansteht …)
Ich hatte ursprünglich eine Litanei geschrieben, dann aber gemerkt, dass es ziemlich genauso im Gesetz steht, weshalb ich alles bis auf den Link löschte
Ich gehe davon aus, dass die Leute hier lesen können…