Hallo.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, gibt es ja beim Arbeitsamt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.
Gibt es die auch bei einem Aufhebungsvertrag?
☼ Markuss ☼
Hallo.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, gibt es ja beim Arbeitsamt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.
Gibt es die auch bei einem Aufhebungsvertrag?
☼ Markuss ☼
Auch hallo.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, gibt es ja beim Arbeitsamt eine
Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.
Gibt es die auch bei einem Aufhebungsvertrag?
Es kommt drauf an: wenn man die Kündigung selbst verschuldet, sieht es
schlecht aus. Es muss also ein wichtiger Grund vorliegen. Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
(arbeitsrecht.de - suche nach ‚Sperrzeit Aufhebungsvertrag‘)
HTH
mfg M.L.
Hi
Ja diese Sperrzeit gilt auch bei nem Aufhebungsvertrag
Frag da doch besser bei Dir im zuständigem Amt nach 
Gruß
Blue
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