Wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigen will (befristeter
Arbeitsvertrag, nicht mehr in der Probezeit)wegen Mobbing bekommt er
eine Sperre von 12 Monaten vom Arbeitsamt. Soviel habe ich schon
herausgefunden und auch das die Sperrzeit verkürzt werden kann wenn
ein besonderer Härtefall vorliegt oder es aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr möglich ist die Arbeit weiter auszuführen. Meine
Frage was ist ein besonderer Härtefall? Angenommen der AN lebt in
einer Bedarfsgemeinschaft und der Partner bezieht Hartz4. Ist das ein
Härtefall? Wenn der AN eine Vollzeitstelle kündigt und sofort danach
einen 400 Euro Job beginnt wie verhält sich das dann? Ist der AN dann
über das Arbeitsamt versichert und bekommt zusätzlich hartz4?
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
bekommt er eine Sperre von 12 Monaten vom Arbeitsamt. Soviel
habe ich schon herausgefunden
Keine Ahnung, wo du dich da schlau gemacht hast, aber die Sperrzeit beträgt 12 Wochen , nicht 12 Monate.
was ist ein
besonderer Härtefall?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html konkreter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/… (pdf-Datei unten öffnen). Kündigung wegen mobbing ist durchaus ein akzeptabler Grund. Nur setzen die Arbeitsagenturen da hohe Maßstäbe. Einfach zu behaupten „Ich bin dort wochen-/monate-/jahrelang gemobbt worden.“ reicht i.d.R. nicht aus.
Angenommen der AN lebt in einer
Bedarfsgemeinschaft und der Partner bezieht Hartz4. Ist das
ein Härtefall?
Warum sollte das ein akzeptabler Grund sein, ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kündigen? Ich würde mal eher das Gegenteil vermuten.
Wenn der AN eine Vollzeitstelle kündigt und
sofort danach einen 400 Euro Job beginnt wie verhält sich das
dann? Ist der AN dann über das Arbeitsamt versichert und
bekommt zusätzlich hartz4?
Ob der AN alg II bekommt hängt von verschiedenen Faktoren ab (Einkommen, Vermögen usw.) die hier gar nicht bekannt sind. Wenn der AN alg II bekommt, dann ist er darüber auch krankenversichert.