Sperrzeit beim Arbeitsamt verhindern

ich hoffe, ich bin hier im richtigen sub…

anfang dezember hab ich nen neuen job bekommen. am 08.12.03 war mein erster tag. ich wurde von anfang an von den kollegen gemobbt, am 30.12 wurde ich zum personalchef ins büro gerufen. er stellte mich vor die wahl, selbst zu kündigen, bzw. gekündigt zu werden. ich bat um einen tag bedenkzeit, welcher jedoch abgelehnt wurde. der personalchef meinte, wenn er mich kündigt, würde das in späteren bewerbungen ja ganz schlecht aussehen, wenn xxx mich gekündigt hat etc. ich war zu diesem zeitpunkt schon zu aufgelöst, um meinen fehler zu bemerken und kündigte. ich „durfte“ dann im großraumbüro meine kündigung schreiben. dies war natürlich ein großer fehler, wie mir später mit wachem kopf wieder klar wurde - das arbeitsamt wírd mich für 12 wochen sperren.
nun zu meiner frage: gibt es eine möglichkeit, dass ich nicht gesperrt werde? schließlich wurde ich quasi zur eigenen kündigung gedrängt.
beim arbeitsgericht hab ich schon angerufen, doch dort sagte man mir, ich kann nur klagen, eine rechtsauskunft gibt es nicht.

Hallo Vilandra,

eine Sperrzeit von zwölf Wochen tritt nach § 144 (1) SGB III (u.a.)ein, wenn Du das Beschäftigungsverhältnis gelöst hast, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben.

Aus Deiner Sicht hat ein wichtiger Grund offenbar vorgelegen.

Dieses musst Du aber bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld darlegen und ggf. nachweisen. Dabei ist es wichtig, dass Du konkrete und entsprechend nachprüfbare Sachverhalte im einzelnen schilderst. Die Aussage „Ich bin gemobbt worden“ ist leider zu einem ziemlich schwammigen Modebegriff degeneriert - sie ist in diesem Zusammenhang sicher nicht hilfreich. Beschreibe, wer was gemacht hat. Lass Dinge weg, die unangenehm waren, aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses normal sind (Hinweise auf mangelhafte Arbeitsleistungen etc.) und konzentriere Dich auf das, was unzumutbar war. Beschreibe auch das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten so genau wie möglich und ohne eigene Zutaten. Dokumentiere Namen von Kollegen, solange Du sie noch weißt. Es sind Zeugen, unabhängig davon, ob sie Dich mögen oder nicht.

Halte für Dich selber fest (Kopie, Protokoll…), was Du genau aussagst.

Wenn eine Sperrzeit festgesetzt wird, bekommst Du einen Bescheid darüber. Auf diesem Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt: Das gegebene Rechtsmittel ist zunächst der Widerspruch, nicht die Klage. Achte auf Frist und Schriftform.

Es ist sicherlich nicht verkehrt, bereits den Widerspruch nicht ohne Hilfe eines Fachanwaltes zu führen. Mach dort telefonisch vor dem ersten Termin klar, in welchem Rahmen sich das Honorar bewegt, dann erlebst Du keine Überraschungen.

Mach Dir bei persönlichem Kontakt auf dem Arbeitsamt vorher bewußt, dass die dortigen Sachbearbeiter nicht von vornherein und nicht ausschließlich gegen Dich arbeiten. Sie sind gehalten, eine in der letzten Zeit deutlich verschärfte Gesetzgebung zu befolgen, aber sie dürfen nicht willkürlich agieren.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für deine Antwort.
Ich habe vorhin einen Fragebogen vom Arbeitsamt ausgefüllt, in dem ich alles genau beschrieben hab.
Nun heisst es erstmal auf den Entscheid vom Arbeitsamt warten.

Grüße,
Vilandra