X hat vor der Verbeamtung auf Widerruf mehr als ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet, und daher Anspruch auf Arbeitslosgengeld.
Dann ist X ins Referendariat eingetreten und hat nach einigen Monaten festgestellt, dass sie aus verschiedenen Gründen den Erwartungen der Seminarlehrer nicht gerecht werden kann, und somit nicht die Leistungen erbringen können würde, die für eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis erforderlich wären, und dies auch entsprechend zu spüren bekommen, und hat zudem einen Pflegefall in der Familie.
Sie hat sich also (von sich aus***) entschieden, das Referendariat abzubrechen und um Entlassung gebeten.
***Eine Alternative hatte X ja nicht (außer: unsinnigerweise weitermachen), da ein Beamter im Normalfall nicht seitens des Dienstherrn gekündigt werden kann.
Droht X trotzdem eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?