Folgender Fall:
Arbeitnehmer A wird aufgrund eines Vorfalls am Arbeitsplatz fristlos entlassen.
(Arbeitnehmer verlässt nach heftigem Streit die Arbeitsstätte.)
Arbeitnehmer geht zum Arbeitsamt. Dort wird ihm geraten Kündigungsschutzklage einzureichen damit die Sperrzeit nicht eintritt.
ARbeitnehmer nimmt sich einen Anwalt und klagt gegen die Fristlose Kündigung.
Der Klage wird statt gegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen jedoch einen Vergleich, sodass noch 1,5 Gehälter gezahlt, eine Abfindung geleistet und das Arbeitsverhältnis auf betriebsbedingt beendet wird.
Nun geht es noch um die Sperrzeit beim Arbeitsamt.
Das Amt schreibt nun den Arbeitgeber an und fordert eine Stellungnahme zum Sachverhalt.
Sollte der Arbeitgeber dabei bleiben, dass der Vorwurf des Vertragswidrigen Verhaltens aufrecht erhalten bleibt,will das Arbeitsamt die Sperrzeit nicht aufheben.
NATÜRLICH wird der Arbeitgeber seine Meinung über den Arbeitnehmer nicht geändert haben.
Kann das Arbeitsamt einfach so willkürlich vorgehen, obwohl ein Urteil gesprochen wurde ?
MFG