Man war als Außendienstmitarbeiter tätig und die ganze Woche außer Haus mit Hotelübernachtungen. (jährlich gefahrene KM ca 85.000)
Er hat am 16.12.2015 die Kündigung persönlich von seinem Bezirksleiter bekommen. Da er an diesem Mittwoch gerade mitten in der Vertretung für einen Handelsvertreter war, war er etwa 300km von zuhause weg.
Den Montag darauf musste er ebenfalls noch arbeiten und konnte also auch nicht bei der Arbeitsagentur vorsprechen. An diesem Tag hat er extra 12,5 Std. gearbeitet um den nächsten Tag daheim zu sein und aufs Amt zu gehen.
Er hat sich also am 22.12.2015 persönlich beim Amt gemeldet.
In der Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitgeber angegeben ihm die Kündigung per Post zugeschickt zu haben.
Zwar hat er schon Widerspruch eingelegt, dieser wurde aber mit der Begründung abgewiesen, dass es keinen Grund gäbe und ich die 3-Tages-Frist nicht eingehalten habe.
Die Sperrzeit ist zwar nur eine Woche, dennoch für ihn zum jetzigen Zeitpunkt viel Geld.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
[Eigenartige Formulierung wegen dem Hinweis
Dein Beitrag wird gelöscht, wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.]
Der Punkt wird wohl der sein, daß die erste Arbeitslosmeldung nicht persönlich am Amt erfolgen muß, sondern auch schriftlich, telefonisch, online oder per Mail möglich ist, was auch bei größerer Entfernung wohl innerhalb von drei Tagen möglich gewesen wäre.
„Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen
Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung
nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann
schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor
Ort erfolgen.“ https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/index.htm
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet haben. Damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt.
Und auf dieser Seite war ich auch gewesen, weil ich gehofft hatte, dies online machen zu können.
Woher soll ich diese Fristen kennen, wenn man bei Eingabe in Google von „arbeitslos melden“ an die Seiten (am Ende) weitergeleitet wird und dort auch noch steht das man dies persönlich machen muss.
Es sind zwei Dinge zu unterscheiden: 1. Arbeitssuchendmeldung, die zugleich die Information über drohende Arbeitslosigkeit beinhaltet. Die muß innerhalb von drei Tagen erfolgen, was - wie gesagt - auch formlos geht. 2. Die eigentliche Arbeitslosmeldung, Stellung des Antrags auf Arbeitslosengeld ; das muß persönlich gemacht werden, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
wirklich richtig gelesen, hättest Du gesehen, daß am Schluß ein erneuter Link zur Erläuterung der Pflicht zur Meldung auftaucht.
Bei Anklicken dieses Links wärst Du u.a. auf folgenden Satz gestoßen:
„Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen.“
(Fettungen von mir)
Wenn Du bei derart wichtigen Dingen so flüchtig wichtige Texte liest, hast du leider so gar keinen Grund zum Maulen.
Es ist einfach menschenverachtend, wie die Arbeitsagentur kleinste Formfehler zur Verweigerung ihrer Leistungen benutzt, für die man jahrelang eingezahlt hat.
Wie soll jemand, der sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, wissen, welche bizarren Regeln in dieser Parallelwelt herrschen. 3 Tage Meldefrist sind eine Frechheit.
Nein, ist es nicht. Aber ich finde es zu viel verlangt, von einem Menschen, der noch nie mit diesem kruden System zu tun hatte zu erwarten, dass er die Regeln kennt und irgendwelche Links am Ende einer Webseite beachten muss, um zu seinem Recht zu kommen.
Es macht auch überhaupt keinen Sinn so harte Regeln zu setzen. Es ist ja auch nicht so, dass die freien Arbeitsplätze nur auf einen Neu-Arbeitslosen warten. Die Arbeitsagentur bekleckert sich, was Vermittlungen betrifft, auch nicht gerade mit Ruhm. In drei Tagen läuft da gar nichts.
Wahrscheinlich sind sie zu sehr damit beschäftigt, ihre „Kunden“ (was für ein zynischer Begriff) zu drangsalieren. Wenn ich meine Kunden so behandeln würde wie die würde ich schon lange von Hartz IV leben.
Nun finde ich es allerdings nicht übermäßig krude, bizarr und hart, wenn die Regel heißt: „Geben Sie uns binnen drei Tagen Bescheid, erst mal irgendwie, alles andere läßt sich nachholen…“ Obendrein hat der Sachbearbeiter auch einen gewissen Ermessensspielraum, wenn man die Verzögerung gut begründen kann.
Wenn sich diese Regel tatsächlich erst auf irgendeinem Erweiterungslink einer Webseite befunden hat fände ich das schon sehr befremdlich. Der Mann ist ja schließlich kein professioneller Arbeitsloser, und er ist NICHT EINMAL ARBEITSLOS. Er hat nur erfahren, dass er demnächst gekündigt wird. Ich vermute, in dem Moment denkt man an andere Sachen, als daran, jetzt mal das ganze Netz zu durchstreifen, um etwaige Fallstricke der Arbeitsagentur zu finden.