Sperrzeit zu Unrecht?

Hallo,

Nehmen wir mal an jemand hat keine Betreuung für das Kind und bezieht Leistungen vom Arbeitsamt zudem befindet er sich gerade in einer Trainingsmaßnahme.
Es wird beim Arbeitsamt angerufen und denen erklärt das man ab spätesten dem Tag X keine Betreuung hat. Man wird dann zu diesem Tag aus dem Leistungsbezug gestrichen.
Nun stellt sich wiederum herraus das man schon früher als Tag X die Betreuung nicht sicherstellen kann, dies meldet man auch vorschriftsmäßig dem AA und meldet sich komplett aus dem Leistungsbezug ab!

Nun bekommt man anstatt eine bestätigung das der Leitungsbezug eingestellt ist eine Sperrzeit über 3 wochen!
Bei Nachfragen bei der zuständigen Sachbearbeitein heisst es dann
„sie sei davon ausgegangen, das dies eine Lüge sein und deswegen eine Sperrzeit gegeben habe“

Nun möchte die Sachbearbeiterin mehrere plausible Erklärungen und schriftliche Entschuldigen (die Nachvollziebar sind) das die Betreuung nicht sichergestelt ist, erst dann würde die Sperrzeit aufgehoben werden.

Müssen diese Entschuldigungen gebracht werden auch wenn man selber den Leistungsbezug beendet hat?
Kann man sein Wiederspruch mit § belegen und untermauern und wenn ja auf welche § muss man sich berufen?

Vielen Dank

Hallo,

Kann man sein Wiederspruch mit § belegen und untermauern und
wenn ja auf welche § muss man sich berufen?

Das Eintreten einer Sperrzeit ist in § 144 SGB II geregelt s. http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html
Die Entscheidung der Agentur ist dir ja mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt worden. Dort steht auch, wie der Wiederspruch zu erfolgen hat.
Deine Begründung muß eine reine Sachverhaltsdarstellung sein. Mehr nicht.

Gruß
Otto