Hallo Zusammen,
kann mir jemand eine Info geben, wie mit Spesen bei Unternehmern umzugehen ist. Sagen wir jemand verbring 5 Tage in einer anderen Stadt. Wird da dann der übliche Spesensatz pro Tag berechnet oder werden die Quittungen zusammengerechnet und voll abgesetzt?
Für eine Info wäre ich dankbar.
Gruß Sigi
Hallo Sigi,
grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber die Erstattung handhaben wie er will (bzw. wie in seinem Unternehmen vereinbart).
Im Steuerrecht ist lediglich geregelt, welche Beträge steuerfrei erstattet werden dürfen:
Mehraufwendungen für Verpflegung maximal nach den berühmten Tagespauschalen - die im Fall von Bewirtungen von Geschäftspartnern trotzdem ungemindert erstattet werden können. Übernachtungen (ohne Frühstück!) nach tatsächlichem Aufwand.
Schöne Grüße
MM