Hallo,
mal angenommen ein Arbeitnehmer geht 7 Tage auf Dienstreise. Dadurch stehen ihm pro Tag 24,-€ zu. Sind in diesem Betrag auch die Spesen für Verpflegung vor Ort inbegriffen, oder muss der Arbeitgeber diese extra begleichen?
LG
plunze
Hallo,
mal angenommen ein Arbeitnehmer geht 7 Tage auf Dienstreise. Dadurch stehen ihm pro Tag 24,-€ zu. Sind in diesem Betrag auch die Spesen für Verpflegung vor Ort inbegriffen, oder muss der Arbeitgeber diese extra begleichen?
LG
plunze
Hallo
mal angenommen ein Arbeitnehmer geht 7 Tage auf Dienstreise. Dadurch stehen ihm pro Tag 24,-€ zu.
Warum? Ist das einzel- oder tarifvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung so vereinbart? Diese 24 Euro / Tag sind nicht einfach so als genereller Rechtsanspruch vorhanden (mehr dazu siehe aber unten). Aber gehen wir mal davon aus, das ist vereinbart. Dann müsste man die Vereinbarung im Wortlaut kennen. Steht dort nichts über einen Verpflegungskostenzuschuss o.ä. dann hat der AN imho keinen Anspruch. Es gibt aber die Auffassung, daß ein Anspruch auf Verpflegungsmehrkosten ohne vertragliche Vereinbarung alleine aus § 670 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html abzuleiten ist. So zum Beispiel hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/eigene_artikel… Ich gehe mit dieser Meinung des RA allerdings nicht ganz konform. Das Bundesarbeitsgericht übrigens auch nicht: http://lexetius.com/2004,996 (Randnummer 34)
Gruß,
LeoLo
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
In dem Link wird von Verpflegungsmehraufwendungen gesprochen - bei Auswärtstätigkeit von mindestens 24 Stunden EUR 24,00 pro Tag.
Wie in diesem fiktivem Fall.
Ich verstehe das so, das der Arbeitnehmer von der Ablöse (24,-) seine Verpflegung vor Ort begleichen muss.
Gruß
plunze
Hallo
So sehe ich das den bisherigen Angaben zufolge auch.
Gruß,
LeoLo