Spesen als Endgeld?

Hallo alle zusammen,

was heißt:

  1. Geldeinnahme
    1.4. Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindern um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.

Bis ins deutsche übersetzen?

Ich danke euch für eure Bemühungen!!

LG Gabi

Hallo!

Ich will es mal mit Nummer 1.4 Satz 1 versuchen:

Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich für Verpflegungsaufwendungen, für Fahrtkosten, für Übernachtungkosten und für sonstige Reisekosten gelten als Einkommen, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers übersteigen. Die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers sind dabei rechnerisch zu verringern um die Aufwendugen (z.B. für Verpflegung), die er auch gehabt hätte, wenn er nicht außerhalb seines ublichen Arbeitsortes beschäftigt gewesen wäre.

Verständlicher?

Gruß, Franz

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