Spesen bei arbeit über 100 km entfernung

Hi,

wenn die Bahncard 100 weniger kostet als eine Einzelerstattung
der Fahrkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
plus eventuelle Dienstreisen, gibt es keinen steuerpflichtigen
Sachbezug, wenn der AG sie bezahlt.

Gut zu wissen & *!

Gruß S

Hallo Guido,

Deinen Erklärungen hierzu kann ich nicht folgen:

Hi!

und was ist richtig ?

Vielleicht solltest du Informationen einholen, bevor du mit
falschen Aussagen um dich wirfst!

Eine Auswahl:
BAG, 22.03.1995, 5 AZR 934/93

hierzu finde ich folgenden Hinweis:

Arbeitsbeginn und -ende: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende
der Arbeit – ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wann die Arbeitszeit genau
beginnt oder endet – ob bereits am Werkstor oder erst am Arbeitsplatz, ob schon
mit dem Duschen oder erst beim Verlassen des Betriebs –, kann im Arbeitsvertrag,
Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Wo eine ausdrückliche Regelung fehlt und auch kein Zeiterfassungssystem installiert
ist, beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz
mit Aufnahme der geschuldeten Tätigkeit und endet mit deren Einstellung. Ohne
anders lautende Regelung gehört das Umkleiden damit nicht zur Arbeitszeit (BAG,
Urteil vom 22.03.1995, Az. 5 AZR 934/93).

Also war mein Hinweis nicht grundsätzlich falsch und es kommt wie so oft, auf den Einzelfall an.

BAG, 11.07.2006, 9 AZR 519/05

hier hast Du dich scheinbar vertan, denn davon war keine Rede:

Fahrzeiten einer Dienstreise sind keine Arbeitszeit

BAG, 03.09.1997, 5 AZR 428/96

auch dieses Urteil bezieht sich auf eine Dienstreise - trifft also auch nicht zu.

Gruß
Guido

na ja, auch ein Experte des Arbeitsrechts kann ja mal daneben liegen.

Gruß Merger

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Hi!

hierzu finde ich folgenden Hinweis:

Wo eine ausdrückliche Regelung fehlt und auch kein
Zeiterfassungssystem installiert
ist, beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am
eigentlichen Arbeitsplatz

mit Aufnahme der geschuldeten Tätigkeit und endet mit deren
Einstellung.

Also war mein Hinweis nicht grundsätzlich falsch

Doch, vom Grundsatz her war dein Hinweis - wie eigentlich grundsätzlich *g* - falsch, denn es MUSS etwas anderes geregelt sein, damit es auch wirksam ist.

hier hast Du dich scheinbar vertan, denn davon war keine Rede:

Nein, ich habe mich nicht vertan, denn in den Urteilen kannst du (naja, ob du das kannst, weiß ich jetzt nicht) erkennen, dass die Arbeitszeit mit Beginn der Dienstreise beginnen kann , es aber nicht muss - deshalb auch ein Auswahl an Urteilen.
Entschuldige, wenn ich dich damit überfordert habe.

na ja, auch ein Experte des Arbeitsrechts kann ja mal daneben
liegen.

Es ist echt drollig, dass du Dinge, die deinen Verstand überfordern als Fehler anderer präsentierst.

Mensch geh endlich!

Gruß
Guido

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Auch in einem Forum sollte man sich benehmen!
bitte folgendes beachten:

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen,
denn es lohnt sich nicht.

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Und erneut
Abgesehen davon, dass du echt lächerlich wirkst, wenn du auf sachliche Fakten, die deinen Unsinn dauernd widerlegen mit der dauernden Laier der Netiquette kommst, zitiere ich gern erneut aus selbiger

bitte folgendes beachten:

Insbesondere werden nicht hingenommen:
-die Belastung von wer-weiss-was durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung);
-die Verbreitung von für wer-weiss-was irrelevanten Informationen;

mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen,
denn es lohnt sich nicht.

Ja nee, is klar. Dass du in einem Expertenforum mit Wissen konfrontiert wirst, übersteigt deinen Horizont, verstehe ich schon.

PLONK

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@ Mod - sind solche Beleidigungen erlaubt ?

LOL
Du, die Tatsache, dass du beleidigt bist, weil dir jemand in einem Experten- oder auch Wissensforum Fakten um die Ohren haut und selbige auch noch belegt, heißt nicht, dass du von anderen beleidigt wurdest.

-)

Sorry, Nordlicht - ich bin jetzt auch still