Hallo Guido,
Deinen Erklärungen hierzu kann ich nicht folgen:
Hi!
und was ist richtig ?
Vielleicht solltest du Informationen einholen, bevor du mit
falschen Aussagen um dich wirfst!
Eine Auswahl:
BAG, 22.03.1995, 5 AZR 934/93
hierzu finde ich folgenden Hinweis:
Arbeitsbeginn und -ende: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende
der Arbeit – ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wann die Arbeitszeit genau
beginnt oder endet – ob bereits am Werkstor oder erst am Arbeitsplatz, ob schon
mit dem Duschen oder erst beim Verlassen des Betriebs –, kann im Arbeitsvertrag,
Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Wo eine ausdrückliche Regelung fehlt und auch kein Zeiterfassungssystem installiert
ist, beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz
mit Aufnahme der geschuldeten Tätigkeit und endet mit deren Einstellung. Ohne
anders lautende Regelung gehört das Umkleiden damit nicht zur Arbeitszeit (BAG,
Urteil vom 22.03.1995, Az. 5 AZR 934/93).
Also war mein Hinweis nicht grundsätzlich falsch und es kommt wie so oft, auf den Einzelfall an.
BAG, 11.07.2006, 9 AZR 519/05
hier hast Du dich scheinbar vertan, denn davon war keine Rede:
Fahrzeiten einer Dienstreise sind keine Arbeitszeit
BAG, 03.09.1997, 5 AZR 428/96
auch dieses Urteil bezieht sich auf eine Dienstreise - trifft also auch nicht zu.
Gruß
Guido
na ja, auch ein Experte des Arbeitsrechts kann ja mal daneben liegen.
Gruß Merger