Spesen bei arbeit über 100 km entfernung

Hallo Forums Mitglieder. Ich habe eine Frage zu Spesen.
Wenn man eine Arbeitsstelle annimt, bei der man pendeln muss. Umzug wird angeboten, samt Wohnung, aber es wird abgelehnt,aus privaten Gründen. Das Projekt ist auf ein Jahr begrenzt.

Jemand fährt über 100 KM jeden Tag mit dem Zug. Der Arbeitsvertrag liegt vor, wurde aber nicht unterschrieben, das wird noch beim nächsten Zusammentreffen mit dem Chef geschehen.

Der Angestellte erhält eine Bahncard 100 von der Firma und kriegt momentan die Fahrtkosten direkt erstattet.

Anfangs war etwas von Spesen im Gespräch, so hiess es, aber leider wurde nichts konkretes gesprochen. Nun heisst es beispielsweise, Spesen gibt es erst ab 8 Stunden etc…

Nehmen wir an, man pendelt 1Std 20 Min einfache Strecke. Täglich.

Meine Fragen und Infos -

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Spesen zu bezahlen?

  2. Falls nein, gibt es was vom Finanzamt zurück?

  3. Zählt der Arbeitsweg auch schon als Dienstbeginn?
    Wenn über eine Stunde zur 'Arbeit fährt, 8 Stunden arbeitet (mal mehr mal weniger) dann wieder über eine Stunde zurück fährt.

  4. Wenn man von Anfang an weiss, dass man pendeln muss, macht das einen Unterschied?

  5. Macht es einen Unterschied, ob man jeden Tag
    verschiedene Dienstreisen antritt oder im Aussendienst ist und eben jeden Tag pendelt, oder aber zum selben Arbeitsplatz? Ich hörte, wenn das immer der selbe Abeitsplatz ist,z.B. ein Büro hat man keine Ansprüche.

  6. Wie kommt einem Vater Staat via Lohnsteuererklärung entgegen, wenn man für die Arbeit jeden Tag fährt wie ein Verrückter, das Ticket aber bezahlt bekommt?

Danke schonmal. Je eher ich das weiss, desto besser.

Gruss,

Thomas

Hallo,

Hallo Forums Mitglieder. Ich habe eine Frage zu Spesen.
Wenn man eine Arbeitsstelle annimt, bei der man pendeln muss.
Umzug wird angeboten, samt Wohnung, aber es wird abgelehnt,aus
privaten Gründen. Das Projekt ist auf ein Jahr begrenzt.

wenn man eine Dienstwohnung ablehnt und lieber jeden Tag auf die Arbeit fährt nennt man das Privatvergnügen des AN.

Jemand fährt über 100 KM jeden Tag mit dem Zug. Der
Arbeitsvertrag liegt vor, wurde aber nicht unterschrieben,
das wird noch beim nächsten Zusammentreffen mit dem Chef
geschehen.

Der Angestellte erhält eine Bahncard 100 von der Firma und
kriegt momentan die Fahrtkosten direkt erstattet.

na dies ist doch ein großzügiger Chef!

Anfangs war etwas von Spesen im Gespräch, so hiess es, aber
leider wurde nichts konkretes gesprochen. Nun heisst es
beispielsweise, Spesen gibt es erst ab 8 Stunden etc…

8 Stunden Arbeitszeit - die Arbeitszeit beginnt am Eingangstor der Arbeitstelle

Nehmen wir an, man pendelt 1Std 20 Min einfache Strecke.
Täglich.

Meine Fragen und Infos -

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Spesen zu bezahlen?

für was ? Was steht im Vertrag.

  1. Falls nein, gibt es was vom Finanzamt zurück?

die Fahrtkosten werden doch vom Arbeitgeber übernommen.
Der AN hat doch gar keine Kosten.

  1. Zählt der Arbeitsweg auch schon als Dienstbeginn?

nein

Wenn über eine Stunde zur 'Arbeit fährt, 8 Stunden arbeitet
(mal mehr mal weniger) dann wieder über eine Stunde zurück
fährt.

  1. Wenn man von Anfang an weiss, dass man pendeln muss, macht
    das einen Unterschied?

???

  1. Macht es einen Unterschied, ob man jeden Tag
    verschiedene Dienstreisen antritt oder im Aussendienst ist und
    eben jeden Tag pendelt, oder aber zum selben Arbeitsplatz?

Im Außendienst fährt man immer zu unterschiedlichen Arbeitsplätzen.
Die Dienstreise beginnt im Normalfall am Arbeitsplatz.(z.B. Fahrt zu einer Tagung/Schulung in einem anderen Ort).

Ich
hörte, wenn das immer der selbe Abeitsplatz ist,z.B. ein Büro
hat man keine Ansprüche.

  1. Wie kommt einem Vater Staat via Lohnsteuererklärung
    entgegen, wenn man für die Arbeit jeden Tag fährt wie ein
    Verrückter, das Ticket aber bezahlt bekommt?

Wieso ist man ein Verrückter wenn man täglich auf die Arbeit fährt ?

Danke schonmal. Je eher ich das weiss, desto besser.

Gruss,

Thomas

Gruß

Hai!

die Arbeitszeit beginnt am Eingangstor der Arbeitstelle

Außer bei Beamten beginnt die Arbeitszeit oft erst am Arbeitsplatz.

Der Plem

Umzug wird angeboten, samt Wohnung, aber es wird abgelehnt,aus
privaten Gründen. Das Projekt ist auf ein Jahr begrenzt.

wenn man eine Dienstwohnung ablehnt und lieber jeden Tag auf
die Arbeit fährt nennt man das Privatvergnügen des AN.

BTW:
Wegen einem auf 1 Jahr befristeten Projekt umzuziehen wäre aus meiner Sicht reichlich dämlich (auch wenn der AG wirklich alle Kosten für Umzug hin, und zurück zahlt). Was machst Du so lange mit der Familie???
Besser wäre: Augen zu und durch, und die Anzahl der Fahrtage so gering wie möglich halten (lange am Stück arbeiten + danach Tage frei nehmen, in keinem Fall mit Krankschreibungsgrund arbeiten gehen :wink: etc. )

Erdbeerzunge

Anfangs war etwas von Spesen im Gespräch, so hiess es, aber
leider wurde nichts konkretes gesprochen. Nun heisst es
beispielsweise, Spesen gibt es erst ab 8 Stunden etc…

…was dann ganz normaler arbeitslohn wäre.

Nehmen wir an, man pendelt 1Std 20 Min einfache Strecke.
Täglich.

Meine Fragen und Infos -

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Spesen zu bezahlen?

nein

  1. Falls nein, gibt es was vom Finanzamt zurück?

nein

  1. Zählt der Arbeitsweg auch schon als Dienstbeginn?
    Wenn über eine Stunde zur 'Arbeit fährt, 8 Stunden arbeitet
    (mal mehr mal weniger) dann wieder über eine Stunde zurück
    fährt.

ist unerheblich, da es hier nicht um reisekosten geht, sondern um die regelmäßige arbeitsstätte…

  1. Wenn man von Anfang an weiss, dass man pendeln muss, macht
    das einen Unterschied?

s.o.

  1. Macht es einen Unterschied, ob man jeden Tag
    verschiedene Dienstreisen antritt oder im Aussendienst ist und
    eben jeden Tag pendelt, oder aber zum selben Arbeitsplatz? Ich
    hörte, wenn das immer der selbe Abeitsplatz ist,z.B. ein Büro
    hat man keine Ansprüche.

richtig, es handelt sich hier nicht um dienstreisen sondern um fahrten wohnung - arbeitsstätte

  1. Wie kommt einem Vater Staat via Lohnsteuererklärung
    entgegen, wenn man für die Arbeit jeden Tag fährt wie ein
    Verrückter, das Ticket aber bezahlt bekommt?

im prinzip gar nicht. zu prüfen wäre, ob es nicht günstiger ist, das ticket selbst zu zahlen und dann die entfernungspauschale zu bekommen. dafür legt der AG sicher was brutto drauf, oder zahlt evtl. den kindergarten oder sowas…

gruß inder

Hi,

  1. Wie kommt einem Vater Staat via Lohnsteuererklärung
    entgegen, wenn man für die Arbeit jeden Tag fährt wie ein
    Verrückter, das Ticket aber bezahlt bekommt?

Möglicherweise wird Papa Staat unangenehme Fragen wegen der Bahncard stellen, denn die ist auch außerhalb der Dienstzeiten verwendbar und könnte somit eine geldwerte Zuwendung darstellen.

Gruß S

oT
Hoi.

Wo beginnt sie den bei Beamten??

Ciao
Garrett

Hi,

Nabend

Möglicherweise wird Papa Staat unangenehme Fragen wegen der
Bahncard stellen, denn die ist auch außerhalb der Dienstzeiten
verwendbar und könnte somit eine geldwerte Zuwendung
darstellen.

wenn der AG korrekt ist -und auch keine sonstige Nutzung außer der Fahrten von/zum AG vorliegt-, wird er die BC wohl versteuern…

Interessanter Artikel dazu hier:
http://www.rehmnetz.de/Personal/Lohnbuero/Competence…

Gruß S

Gruß
MG

Hoi.

Hai, hai!

Wo beginnt sie den bei Beamten??

Beim Anziehen der Uniform, hatten wir doch gerade,
http://diepresse.com/home/panorama/skurriles/578213/…

Der Plem

Servus,

wenn die Bahncard 100 weniger kostet als eine Einzelerstattung der Fahrkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte plus eventuelle Dienstreisen, gibt es keinen steuerpflichtigen Sachbezug, wenn der AG sie bezahlt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

bloß der Genauigkeit halber: 15% pauschal reichen dabei völlig aus, wie beim Fahrkostenzuschuss für eigenen PKW auch.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus, Plem,

tatsächlich beginnt für viele Uniformträger der Dienst nicht bei Eintreffen in der Dienststelle, sondern erst, wenn sie sich umgezogen haben. Wenn also um 06:15 Schichtwechsel ist, derjenige um 06:10 h auf der Wache ist, dann aber wegen des Umziehens erst um 06:17 h am Schreibtisch sitzt, wird ihm das schon als Verspätung vorgeworfen.

Aber der Bäcker, Metzger oder auch der Arbeiter im Industriebetrieb, der spezielle Arbeitskleidung trägt, stempelt bei Betreten seiner Arbeitsstelle und kann sich dann in Ruhe umziehen.

Wo ist hier also der Vorteil für den bösen, bösen Beamten?

Und warum soll er sich schon daheim umziehen und dann in seiner „Freizeit“ in Uniform durch die Stadt laufen?

Gruß manu

Ugh.

Aber der Bäcker, Metzger oder auch der Arbeiter im
Industriebetrieb, der spezielle Arbeitskleidung trägt,
stempelt bei Betreten seiner Arbeitsstelle und kann sich dann
in Ruhe umziehen.

Und wie genau kommst du auf das schmale Brett? Der Arbeitnehmer hat mit dem festgelegten Beginn der Schicht in Arbeitskleidung am Arbeitsplatz angetreten zu sein. Zeit wird ggf. erfasst, wenn der AN umgezogen ist.

Ausnahmen könnten eventuell da bestehen, wo man sich für einzelne Arbeitsgänge nochmals extra verkleiden muss (Reinräume zum Bleistift) - da bin ich mir aber nicht sicher. Sicher bin ich mir jedenfalls, dass das „normale“ Umziehen nicht zur Arbeitszeit gehört.

Aga,
CBB

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Hoi.

Nanu, was lese ich da?

http://www.bverwg.de/enid/0,01de88655f76696577092d09…

Also doch, alles bei alten.

Ciao
Garrett

Hai!

Also doch, alles bei alten.

Gott sei dank!

Danke das kannte ich noch nicht aber wie du den anderen Post entnehmen
kannst gibt es Leute die glauben das wäre normal.

Der Plem

Hai Manu!

tatsächlich beginnt für viele Uniformträger der Dienst nicht
bei Eintreffen in der Dienststelle, sondern erst, wenn sie
sich umgezogen haben.

Wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch

Wenn also um 06:15 Schichtwechsel ist,
derjenige um 06:10 h auf der Wache ist, dann aber wegen des
Umziehens erst um 06:17 h am Schreibtisch sitzt, wird ihm das
schon als Verspätung vorgeworfen.

Es wird ihm nicht vorgeworfen, er ist schlicht und einfach zu spät!
Was bei Arbeitern regelmäßig dazu führt, dass sie ein halbe Stunde
abgezogen bekommen.

Aber der Bäcker

Hat seinen Arbeitsbeginn umgezogen in der Backstube!

Metzger

Rate mal …

oder auch der Arbeiter im Industriebetrieb, der spezielle Arbeitskleidung trägt,
stempelt bei Betreten seiner Arbeitsstelle und kann sich dann
in Ruhe umziehen.

Ich weiß nicht woher du deine Infos hast aber ich kenne niemanden
bei dem das so wäre.

Wo ist hier also der Vorteil für den bösen, bösen Beamten?

Siehe anderes Post, keins, da die Richter es offenbar auch nicht
so gesehen haben.

Und warum soll er sich schon daheim umziehen und dann in
seiner „Freizeit“ in Uniform durch die Stadt laufen?

So eine Einstellung kann man pflegen, nur oft wird man in einem
wirklichen Betrieb nicht sehr alt damit.

Der Plem

Wenn man keine Ahnung hat…
Hi

8 Stunden Arbeitszeit - die Arbeitszeit beginnt am Eingangstor
der Arbeitstelle

Das ist falsch

Gruß
Guido

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OT - Arbeitsmoral und so…

Besser wäre: Augen zu und durch, und die Anzahl der Fahrtage
so gering wie möglich halten (lange am Stück arbeiten + danach
Tage frei nehmen, in keinem Fall mit Krankschreibungsgrund
arbeiten gehen :wink: etc. )

Was „:wink: etc“ heißen soll, ist natürlich Interpretationssache, aber wenn man mit der Einstellung „So oft wie es legal möglich ist, die Fahrt zur Arbeit vermeiden und gar nicht erst antanzen“ rangeht, sollte man sich vielleicht darüber Gedanken machen ob es am Schluss nicht effektiver ist, das Arbeitsverhältnis direkt abzulehnen.

Aber das ist jetzt ziemlich offtopic.

Gruß Michael,
der selbst mal einen Job hatte, wo er bis 5 Stunden am Tag mit Pendeln verbracht hat …

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oh… ?

Hi

8 Stunden Arbeitszeit - die Arbeitszeit beginnt am Eingangstor
der Arbeitstelle

Das ist falsch

und was ist richtig ?

Gruß
Guido

Gruß Merger

Hi!

und was ist richtig ?

Vielleicht solltest du Informationen einholen, bevor du mit falschen Aussagen um dich wirfst!

Eine Auswahl:
BAG, 22.03.1995, 5 AZR 934/93
BAG, 11.07.2006, 9 AZR 519/05
BAG, 03.09.1997, 5 AZR 428/96

Gruß
Guido