Spesen bei Hartz4

Hallo habe da mal eine Frage meine Freundin bekommt 366 euro hartz 4 zur Miete dazu . Sie hat einen Sohn der nicht von mir ist . wir sind nicht verheiratet wohnen jedoch zusammen Ich bin LKW fahrer im Nahverkehr und bekomme jeden Tag 6 euro spesen . die spesen werden jedoch vom job Center als Einkommen angerechnet . Dürfen die das ja oder nein wenn nicht was kann Ich dagegen tun?

Hallo,

Spesen sind Einkommen und werden daher angerechnet. Wäre es Aufwandsentschädigung könnte es anders aussehen.

Gruß

Was ist eine Aufwandsentschädigung? Ist doch aufwändig von 6 bis abends um 20 Uhr zu arbeiten. Bekomme 6 Euro pro Tag. Spesen sind doch auch Steuerfreies einkommen.

ganz klares JA
das dürfen die da es als einkommen anzurechen ist

Hallo!
Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft eingetragen seid, dürfen „die“ das, denn das ist Einkommen.
Bei weiteren Problemen, immer einen schriftlichen Antrag stellen, bei Ablehnung begründeten Widerspruch einlegen und danach(3Monate) klagen.
Tschüß

Da von Bundesland zu Bundesland die Rechtsprechung variiert wäre es interessant in welchem Bundesland du wohnst …

SG Potsdam S 39 AS 3620/08 Spesen sind kein Einkommen

SG Dresden S 36 AS 5042/08 Anrechnung steuerfreier Spesenzahlungen als Einkommen zulässig

SG Detmold S 10 AS 151/06 ER, Vom Arbeitgeber innerhalb der Sätze des EStG gezahlte Verpflegungsmehraufwendungen (sog. Spesen) sind der Bedarfsgemeinschaft nicht als Einkommen zurechenbar, weil sie dem Ausgleich von Nachteilen heimatferner Verpflegung und damit einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen.

das nur mal vergleich…

Roy

Wir wohnen in Niedersachsen, genauer in Hannover. Ich bin von Montag bis Freitag von 6-20 uhr unterwegs und bekomm 6 euro am Tag

gibts da schon nen bescheid drüber?
is die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?

sonst würde ich nach §44 SGB VII die Rücknahme des Verwaltungsakts bentragen.

ich habe grade noch eine Landessozialgerichtliches Urteil aus Sachsen gefunden, somit finde ich nur urteile die sagen das Spesen Zweckgebundene Zahlungen des Arbeitgebers sind.

Eine Vorabanfrage des LSG Stuttgarts an das Bundessozialgericht in dieser Frage hat auch die Aussage des BSG getroffen das Spesen nicht anzurechnen sind, ist aber somit kein Höchstrichtierliches urteil … also vielleicht ne denkrichtungsgabe aber mehr auch nicht

Hallo
einfacher Grundsatz: Einkommen ist Einkommen - egal woher.
Viele Grüße

Was ist eine Aufwandsentschädigung? Ist doch aufwändig von 6
bis abends um 20 Uhr zu arbeiten. Bekomme 6 Euro pro Tag.
Spesen sind doch auch Steuerfreies einkommen.

Hallo,

Aufwandsentschädigung wäre es wenn du z.B. Fahrkosten bekommst damit du deine z.B. ehrenamtliche Arbeit erreichen willst.

Das Finanzamt hat nichts mit dem Jobcenter zu tun. Vielleicht kannst du ja die Anrechnung deines Einkommens und der Spesen als außergewöhnliche Ausgaben bei der Steuer eintragen. Musst dich mal erkundigen.

Gruß

Hallo

vorab:
Wenn Ihr unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenlebt und (abgesehen von den geteilten Wohnkosten / Grundlebensmitteln) getrennte Kasse macht, keine gemeinsamen Konten habt, nicht über das Geld/ Vermögen des Anderen verfügen könnt und einander wirtschaftlich / finanziell nicht unterstützt, dann seid Ihr KEINE Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II… d.h. in dem Fall würdest du NICHT zur Bedarfsgemeinschaft deiner Freundin+ihres Kindes gehören, dein Einkommen dürfte nicht erfragt und auch nicht auf ihre/Kinds Bedarfe angerechnet werden. Du hättest mit ihrem ALG2- Bezug nichts zu tun und müsstest lediglich dein (kopfanteiliges) Drittel der Unterkunftskosten übernehmen und dich selbst versorgen.-

Zu deiner Frage - schau mal hier rein, Punkt „Aufwandserstattungen des Arbeitgebers“:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Ggf. müsste (nachweislich schriftlich) Widerspruch eingelegt werden.

LG

Hallo,
wenn Du mit Deiner Freundin zusammenlebst dann sei froh das das Jobcenter es noch nicht als Bedarfsgemeinschaft ansieht. Wenn Du genügend verdienst wird Dein Lohn, dazu zählen auch die Spesen voll angerechnet und Deine Freundin bekommt nichts mehr vom Jobcenter da Du für sie aufkommen musst.Ich kenne Deinen Verdienst nicht und weiss auch nicht wie lange und wie Ihr zusammenlebt, deshalb kann ich auch keine konkrete Antwort geben. Auf alle Fälle ist es rechtens das Deine Spesen als Einkommen angerechnet werden.

Hallo Heiko

Kann dir leider nicht wirklich helfen, habe keine Ahnung wg. der Spesen …aber gehe mal auf " gegen Hartz 4" , kannst dich da kostenlos registrieren, die helfen dir dann mit Tipps und Ratschlägen
lg. Rena

Hallo, leider ist es so, sobald eine Wohngemeinschaft besteht wird jeder Cent angerechnet vor allem wenn ein Verdiener dabei ist. Liebe Grüße E. Aigner

Hi,
bin mir nicht sicher, ob Spesen eine Aufwandsentschädigung (durchlaufender Posten) sind. Wenn dies der Fall ist, sind sie anrechnungsfrei, da kein Einkommen.

hallo,
spesen werden vom jobcenter angerechnet, aber du hast die möglichkeit, die tatsächlich entstandenen kosten davon abzusetzen, also fahrkosten, übernachtungskosten und kosten in der gaststätte (belege erforderlich. bei den fahrkosten kannst du entweder die fahrkarte oder 30 cent pro km absetzen.
damit wird der angerechnete betrag reduziert
mfg
andalus