Spesen bei selbständiger Tätigkeit (pro Tag oder pro Schicht?)

Hallo ihr Schlauen,

ein selbstständig Tätiger möchte gegenüber dem Finanzamt Spesen/ Fahrkosten/Verpflegungmehraufwand abrechnen.
Wenn er mehr als 10 Stunden unterwegs ist, bekommt er dafür 12 Euro.
Nun ist es ab und zu passiert, dass er von 0 Uhr bis 10 Uhr unterwegs war und dann aber von 13 Uhr bis 23 Uhr noch einmal los musste.

Darf er dann die 12 Euro 2mal abrechnen? Oder gilt das pro Tag?

Wer weiß es?

LG BB

Hallo,

der Verpflegungsmehraufwand bemisst sich pro Tag. Er kann geltend gemacht werden bei einer Abwesenheit von mehr als 8! Stunden. Du kannst deine Tätigkeiten zwar zusammenrechnen, aber mehr als 12 € werden es nicht. Pro Tag mehr als 8 Stunden sind 12 €. Dass es dann letztendlich 16 Stunden sind, ist nicht relevant. Funktionieren würde es mit z.B. 5 und 4 Stunden, dann bist du insgesamt über 8 Stunden.

Data

Hallo Data,
danke dir!
Ich dachts mir fast, denn wenn ichs 2mal abrechnen dürfte, wären wir ja bei 24 eur und das gilt für 24 Stunden.
Nun ja, wieviel man arbeitet, interessiert ja doch kaum einen :wink:

Einen besinnlichen 3. Advent für dich
LG BB