Spesen ? / in der Behindertenhilfe

Liebe Experten !
In einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung wird den Angestellten gesagt, ihr Arbeitsauftrag seien die unter Anderem freizeitpädagogische Maßnahmen mit den Bewohnern. Eine 400 Euro-Kraft nimmt sich dies zu Herzen und unternimmt mit den Bewohnern viel. Geht Sie mit ihnen in eine Kneipe, muss Sie jedoch für ihre Getränke selbst aufkommen. Sie erfährt, dass es in anderen Einrichtungen üblich sei bei solchen Aktivitäten eine Spesenpauschale von 5 Euro zu erhalten. Weiss jemand ob es eine rechtliche Regelung gibt ? Gibt es eine Möglichkeit diese Aufwendungen steuerlich abzusetzen. Vielen Dank, Rena

Hallo

Sie erfährt, dass es in anderen Einrichtungen üblich sei bei
solchen Aktivitäten eine Spesenpauschale von 5 Euro zu
erhalten.

Weil es in anderen Einrichtungen so üblich ist, kann daraus aber kein Recht abgeleitet werden. Allerdings (ich kenne mich da nicht soooo gut aus…) haben die Bewohner doch immer Taschengeld für so etwas, oder? Irgendjemand verwaltet das doch. Hast Du da mal nachgefragt?

Gibt es eine Möglichkeit diese Aufwendungen steuerlich
abzusetzen.

Meines Erachtens: Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo !

Allerdings (ich kenne mich
da nicht soooo gut aus…) haben die Bewohner doch immer
Taschengeld für so etwas, oder? Irgendjemand verwaltet das
doch. Hast Du da mal nachgefragt?

Natürlich haben die Bewohner Taschengeld, darum geht es aber nicht. Ihre Aufwendungen für Freizeitaktivitäten weden über ihr Geld bezakhlt. Es geht um meine Aufwendungen, die damit verbunden sind. Es geht darum das ich für mich Eintritte etc. zahlen muss. Ich soll, weil es mein Arbeitsauftra ist mit den Bewohnern etwas unternehmen, die Kosten für mich selbts selber tragen. Wenn wir z.B: in einer Kneipe sind, ist es doch logisch, dass ich auch etwas trinke. Andererseits tue ich das ja nicht zum eigenen Vergnügen, sondern weil es ein Teil meiner Arbeit ist. Kollegen, die da knauserig sind, unternehmen mit den Bewohnern weniger, was natürlich schade ist.
Gruß, Rena