Spesen in GbR

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo

A und B sind beide Gesellschafter in einer GbR. Gesellschafter A fährt schon mit einem Geschäftsauto zu seinen Baustellen. Gesellschafter B fährt noch mit seinen Privatauto auf die Baustelle. Jetzt möchte Gesellschafter B von der GbR die 0,30 € pro gefahren Kilometer haben. ( Das sind dann so ca. 300€ in der Woche)So nun die FRage:
Muss die GbR nun das Geld an Gesellschafter B zahlen? Eigentlich könnte er diese doch bei seiner Steuererklärung geltend machen.Oder?
Und wenn die GbR die Fahrkilometer von Gesellschafter A und B steuerlich geltend machen will dann wird es ja trotzdem dann auf jeden Gesellschafter einzeln aufgesplittet…oder?
KAnn mich mal bitte jemand beraten?
Danke schonmal

Nun zu allererst mal wieder der Vorsatz, ich bin kein Steuerberater und kann somit in der Sache nicht beraten! Wer Beratung sucht muss das Geld opfern das der Profi kostet.
Ich kann allenfalls versuchen nach gesundem Menschenverstand meine Meinung zu äußern.

  1. GbR und Unterschiede in den Dienstwagen, ganz schlechte Idee = Quell steten Unfriedens
  2. Fahrtkosten Wohnung – Firma können der Firma nicht, dem Finanzamt aber sehr wohl „berechnet“ werden.
  3. Berufliche Aufwendungen z.B. Fahrtkosten für Kundenbesuche können steuerlich geltend gemacht werden wenn sie über dem Pauschalbetrag liegen, sind dann aber nachweispflichtig (Fahrtenbuch, Rechnungen, Quittungen). Hat die Firma die Kosten bereits ersetzt, sind dem Gesellschafter ja keine Kosten entstanden, de facto würde dann Steuerverkürzung betrieben, was bei einer Prüfung auch bemerkt werden könnte.
  4. Die 0,30€ sind für die Entschädigung kein Dogma(so kostet z.B. ein VW Passat je nach Ausstattung lt. ADAC zwischen 53 und 86 Eurocent/km), nur das eine höhere Entschädigung bei der Einkommenssteuer angegeben werden muss. Einen nach Steuer noch kostendeckenden Satz zu errechnen dürfte also nicht so leicht sein.
  5. Das Finanzamt drängt in solchen Fällen i.d.R. darauf den PKW umgehend in die Firma zu nehmen.