Spesen nicht gezahlt - Firmenwagen behalten?

Hallo zusammen,

angenommen ein Arbeitgeber hat seinem Angestellten seit 9 Monaten keine Spesen gezahlt. Die Begründungen hierfür sind fadenscheinig! Jetzt wird der AN zum 30.08.10 gekündigt, inzwischen weiss der AN, dass es der Firma finanziell nicht gut geht.

Der AN hat den AG bezüglich seiner Spesen in Verzug gesetzt und einen letzten Termin zur Zahlung gesetzt. Sollte dieser den Termin nicht einhalten klagt der Anwalt des AN. Kann der AN, falls die Spesen bis zum 30.08.10 nicht ausgeglichen sind den Firmenwagen bis zum Ausgleich seiner Forderungen behalten oder muss er ihn zurückgeben?

Danke für Eure Antworten!

schisa

Detailfrage:

Ist denn in dem fiktiven Fall der Firmenwagen bezahlt oder ist der geleast/finanziert.

Wäre für die Lösung relevant…

Es handelt sich um ein Kilometerleasing.

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Hallo

Kann der
AN, falls die Spesen bis zum 30.08.10 nicht ausgeglichen sind
den Firmenwagen bis zum Ausgleich seiner Forderungen behalten

Nein.

oder muss er ihn zurückgeben?

Ja.

Gruß,
LeoLo

Detailfrage:

Ist denn in dem fiktiven Fall der Firmenwagen bezahlt oder ist
der geleast/finanziert.

Was hat das mit der Frage zu tun?

Wäre für die Lösung relevant…

Inwieweit?

Hallo,

ganz einfach: Ein Leasingfahrzeug befindet sich im Eigentum der Leasingfirma, nicht des Leasingnehmers.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Arbeitnehmer ein Pfandrecht hätte, wenn das Fahrzeug Eigentum des Schuldners wäre. Bei einem Leasingfahrzeug hat man definitiv kein Pfandrecht, da es der Leasinggesellschaft gehört.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo, natürlich kann man den Firmenwagen nicht behalten. Auch wenn es dafür verständliche Gründen gibt. Selbstjustiz gibt es in Deutschland noch nicht. Das ist auch gut so. In konkreten Falle sollte man fristgerecht das Mahnverfahren einschlagen und ordentliche Zinsen draufschlagen. Jedes Amtsgericht gibt dazu Auskunft und jeder Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichtes holt die Kohle. Ein zweiter Weg wäre dann noch die Klage vor dem Arbeitsgericht. Geht auch ohne Anwalt, man muss eben nur die konkrete Schadenssumme selbst ausrechnen, die Zinsen dazu und die Klageschrift selbst schreiben. Der dritte Weg ist dann, Gewerkschaft. Keine Arbeit, keine Kosten und TopAnwälte an der Hand. So wird das Problem, rechtlich richtig gelöst.