Spesen oder Steuberbetrug

Hallo,

angenommen ein Mitarbeiter muss für seine Firma zwei Wochen ins Ausland. Von der Firma wurde zugesagt jeden Tag einen Betrag z.B. 29€ Spesen zu bezahlen. Kurz vor der Abreise erklärt der Chef nun, die Spesen würden nicht direkt ausgezahlt, sondern könnten erst am Ende des Jahres beim Steuerausgleich geltent gemacht werden. Aber dann würde doch der Chef die Spesen gar nicht bezahlen, sondern der Staat. Oder?
Wäre dies in diesem fiktiven Beispiel erlaubt?
Im Archiv waren Artikel darüber und diese Verfasser haben die Spesen alles in der Spesenabrechnung erhalten.

Vielen Dank,

Hallo,

Hallo ebenso.

angenommen ein Mitarbeiter muss für seine Firma zwei Wochen
ins Ausland. Von der Firma wurde zugesagt jeden Tag einen
Betrag z.B. 29€ Spesen zu bezahlen. Kurz vor der Abreise
erklärt der Chef nun, die Spesen würden nicht direkt
ausgezahlt, sondern könnten erst am Ende des Jahres beim
Steuerausgleich geltent gemacht werden. Aber dann würde doch
der Chef die Spesen gar nicht bezahlen, sondern der Staat.
Oder?

Von mir nur die steuerliche Seite -
Reisespesen, die ein Arbeitnehmer zahlen muss, ohne dass sie von seinem Arbeitgeber erstattet werden, kann der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.

Für den Staat macht es (normalerweise) keinen großen Unterschied, ob die Reisespesen beim Unternehmen oder beim Arbeitnehmer abgezogen werden - in beiden Fällen mindert sich das Steueraufkommen.

Für den Arbeitnehmer macht es aber einen erheblichen Unterschied aus. Kann er seine Spesen vom Arbeitgeber fordern, erhält er das Geld, dass er ausgeben musste in voller Höhe zurück.
Erstattet der Arbeitgeber die Reisekosten nicht, kann er den Betrag „nur“ als Werbungskosten bei seiner privaten Steuererklärung ansetzen.
Das hat mindestens 3 Nachteile

  • eine Wirkung auf die Steuererstattung entsteht nur, wenn der Pauschbetrag für Werbungskosten überschritten wird
  • es wird tatsächlich nur ein Teil der Spesen erstattet (der Aufwand senkt das zu versteuernde Einkommen)
  • der zeitliche Verzug - Geld gibt es erst (wenn überhaupt) nächstes Jahr nach Abgabe der Steuererklärung.

Evtl. sollte der Arbeitgeber nochmal an seine Zusage erinnert werden.

Grüße
Joshua

Hi,

der Arbeitgeber hat alle notwendigen Kosten für den betrieblichen Auslandsaufenthalt zu übernehmen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Sätze fürs Ausland (Versorgungsmehraufwand), die hier http://www.postsitter.de/reisen/spesen.htm nachgelesen werden können.

Diese müssen in Form einer Reisekostenabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Gruss

der Arbeitgeber hat alle notwendigen Kosten für den
betrieblichen Auslandsaufenthalt zu übernehmen.

Wer sagt das?

Wie wurde denn die Zusage geleistet? Nur mündlich? Dann viel Spaß beim Beweisen.

Darüber hinaus gibt es spezielle Sätze fürs Ausland
(Versorgungsmehraufwand)

Verpflegungsmehraufwand. Und der heißt auch im Inland so, nicht nur im Ausland.

BGB § 670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.