Hallo,
Reisekosten werden vom Arbeitgeber erstattet.
Wenn du keinen hast, kannst du diese Kosten in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Läuft die Umschulung übers Arbeitsamt? Dann frage doch da mal nach, ob die Kosten übernommen werden.
Grüße
…
Die Sache ist nicht so einfach, da muss sich schon jeder speziell für sein Problem informieren. Das Bundesreisekostengesetz findet man einfach im Internet (z. B. BRKG, Juri usw.)
Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen
Schönes Wochenende
lg
Acar
Die Sache ist nicht so einfach, da muss sich schon jeder
speziell für sein Problem informieren. Das
Bundesreisekostengesetz findet man einfach im Internet (z. B.
BRKG, Juri usw.)
Ich kann da leider nicht helfen, Die Gesetze ändern sich häufig.Ich weiß nur das man sich gleich in der Lohnsteuerkarte Kilometer oder auch andere Dinge vorab eintragen lassen kann und dann schon monatlich weniger Lohnsteuer bezahlt. Man muß dann natürlich am Jahresende den Lohnsteuerausgleich machen.
Wenn Sie die Wohnung selber bezahlen und Sie nicht vom Arbeitsamt bezahlt kriegen. Können Sie höchstens die Wohnung als Zweitwohnung (Doppelte Haushaltsführung) beim Finanzamt von der Steuer absetzen (Dies bitte unter Sonderausgaben angeben maximal 4000 € absetzbar).
Der § 4 Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes (Verpflegungsmehraufwand), hat bei ihnen keine Gültigkeit, da Sie für längere Zeit immer an ein und den selben Beschäftigungsort angesiedelt sind.
Wenn Sie unter dem Existensminimum sind [Grundbetrag (Regelsatz 1)+ Unterkunft (Kaltmiete max 197€) + Heizkosten = 595€ im Monat sind],dann wird Ihnen bis zur dieser Summe Ihr Arbeitslosengeld 1 aufgestockt (Wenn Sie natürlich Verheiratet sind bekommen Sie noch mehr)siehe § 22 des Zweiten Sozialesgesetzbuch.
Ich Hoffe ich konnte Ihnen helfen
Viele Grüße Jorak Uln
Hallo,
die Spesen werden als Werbungskosten auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Dies mindert das Einkommen und verringert in Höhe des Steuersatzes die Steuerlast.
Gruß