Spesen/Reisekosten

Hallo zusammen

Ich habe gehört das man 24€ Pro 24 Std bekommt wenn man abwesend von Zuhause ist.

Ich mach zuzeit eine umschulung und bin von Montag bis Freitag abwesend von Zuhause. (ca.200km entfernt)

Frage; wenn ich anspruch habe, von wenn bekomme ich die Spesen?

Danke im Voraus

Hallo,

man kann die Beträge in seiner Steuererklärung als Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen.

Hallo,
Reisekosten werden vom Arbeitgeber erstattet.
Wenn du keinen hast, kannst du diese Kosten in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Läuft die Umschulung übers Arbeitsamt? Dann frage doch da mal nach, ob die Kosten übernommen werden.
Grüße

Hallo,

die 24 € / 24 std pro Tag können Sie bei der Steuererklärung 2011 geltend machen

Die Sache ist nicht so einfach, da muss sich schon jeder speziell für sein Problem informieren. Das Bundesreisekostengesetz findet man einfach im Internet (z. B. BRKG, Juri usw.)

Hallo,
normalerweise vom Arbeitgeber.
Gruß Claus

Hallo,

die Frage ist, was steht im Arbeitsvertrag? Ansonsten die ARGE fragen, die müßte für die Umschulungsmaßnahme zuständig sein.

Schönes Wochenende,

Finanzberater

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar.

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar…

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar

Hallo,

die 24 € / 24 std pro Tag können Sie bei der Steuererklärung
2011 geltend machen

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar

Die Sache ist nicht so einfach, da muss sich schon jeder
speziell für sein Problem informieren. Das
Bundesreisekostengesetz findet man einfach im Internet (z. B.
BRKG, Juri usw.)

Vielen Dank für die info, ihr habt mir damit SEHR geholfen

Schönes Wochenende

lg

Acar

Hallo,
normalerweise vom Arbeitgeber.
Gruß Claus

Hallo,

Ich habe gehört das man 24€ Pro 24 Std bekommt wenn man
abwesend von Zuhause ist.

Ich nicht, außer bei einer Auswärtsbeschäftigung und wenn dies arbeitsvertraglich geregelt ist.

Ich mach zuzeit eine umschulung

Bist also nicht beschäftigt

Frage; wenn ich anspruch habe, von wenn bekomme ich die
Spesen?

Sollte jemand deine Umschulung fördern, was du uns hier verschweigst, wäre dieser dein Ansprechpartner.

Gruß
Otto

Hallo,
tut mir leid aber damit kenne ich mich nicht aus.

Grüße
Pegasus

Abhaengig davon wie lang man unterwegs ist (

Ich kann da leider nicht helfen, Die Gesetze ändern sich häufig.Ich weiß nur das man sich gleich in der Lohnsteuerkarte Kilometer oder auch andere Dinge vorab eintragen lassen kann und dann schon monatlich weniger Lohnsteuer bezahlt. Man muß dann natürlich am Jahresende den Lohnsteuerausgleich machen.

Hallo semircar,

Wenn Sie die Wohnung selber bezahlen und Sie nicht vom Arbeitsamt bezahlt kriegen. Können Sie höchstens die Wohnung als Zweitwohnung (Doppelte Haushaltsführung) beim Finanzamt von der Steuer absetzen (Dies bitte unter Sonderausgaben angeben maximal 4000 € absetzbar).
Der § 4 Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes (Verpflegungsmehraufwand), hat bei ihnen keine Gültigkeit, da Sie für längere Zeit immer an ein und den selben Beschäftigungsort angesiedelt sind.

Wenn Sie unter dem Existensminimum sind [Grundbetrag (Regelsatz 1)+ Unterkunft (Kaltmiete max 197€) + Heizkosten = 595€ im Monat sind],dann wird Ihnen bis zur dieser Summe Ihr Arbeitslosengeld 1 aufgestockt (Wenn Sie natürlich Verheiratet sind bekommen Sie noch mehr)siehe § 22 des Zweiten Sozialesgesetzbuch.

Ich Hoffe ich konnte Ihnen helfen
Viele Grüße Jorak Uln

Hallo,
die Spesen werden als Werbungskosten auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Dies mindert das Einkommen und verringert in Höhe des Steuersatzes die Steuerlast.
Gruß

Hallo,

Davon habe ich noch nie etwas gehört!!
Spesen bekommen nur Arbeiter die auswärts arbeiten.

Bei Ihnen stellen sich andere Dinge in Frage:

  1. Wer bezahlt die Umschulung??? Arbeitsamt, Arbeitgeber oder Sie??
  2. Wer bezahlt ihre Wohnung am Umschulungsort??
  3. Bekommen Sie die Reisekosten bezahlt??
  4. Bekommen Sie für die Umschulung monatlich Geld und wieviel???
    5)Leben Sie in einer festen Beziehung??
  5. Leben Sie am Heimatort in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern??

alle diese Fragen stellt ihnen das Finanzamt und dann kann erst entschieden werden was und wieviel und unter welchen Ausgaben man es absetzen kann.

Gruß
monika61