'Spesen' und Steuern

Hallo allerseits,

folgendes Fallbeispiel:

Herr X arbeitet 2007 nicht an seinem Arbeitsplatz a, sondern 500 km entfernt davon in Ort b. Hotel zahlt die Firma.

Herr X bekommt 3 Monate lang steuerfrei den Verpflegungsmehraufwand ausgezahlt. Nach 3 Monaten bekommt Herr X immer noch Spesen, diese werden aber als Gehaltsbestandteil versteuert.

Soweit ist mir alles klar!

Nun arbeitet Herr X in 2008 volle 4 Wochen am Stück wieder am alten Arbeitsplatz a. Danach ist er für 5 Tage (nur 4 Tage > 8 Stunden) wieder in b.
=> müssen die Spesen in 2008 immer noch versteuert werden?

Was passiert, wenn Herr X regelmässig alle 4-5 Wochen diese 5 Tage (4 davon > 8 Stunden) am entfernten Ort verbringt.
=> steuerfrei oder steuerpflichtig?

Danke für weitere Infos!

Hi,

Nun arbeitet Herr X in 2008 volle 4 Wochen am Stück wieder am
alten Arbeitsplatz a. Danach ist er für 5 Tage (nur 4 Tage
> 8 Stunden) wieder in b.
=> müssen die Spesen in 2008 immer noch versteuert werden?

Nach R 37 Abs. 3 Nr 1 LStHandbuch 2005 beginnt eine neue 3-Monatsfrist, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen die Auswärtstätigkeit für mindestens 4 Wochen unterbrochen hat.

Was passiert, wenn Herr X regelmässig alle 4-5 Wochen diese 5
Tage (4 davon > 8 Stunden) am entfernten Ort verbringt.
=> steuerfrei oder steuerpflichtig?

regelmäßige Arbeitsstätte ist in a und die auswärtige Tätigkeit ist immer unter 3 Monaten in b, also steuerfreier Mehraufwand für Verpflegung.

Schöne Grüße
C.