Spesenabrechnung Vorstellungsgespräch

Hallo!

Hat hier jemand Erfahrung, in welchen Fällen man die Spesen für ein Vorstellungsgespräch abrechnen darf?

Oder ist davon generell abzuraten, um sich für ggf. spätere Bewerbungen an die selbe Adresse nicht gleich ins Aus zu schießen?

Im aktuellen Fall liefen die Gespräche über eine Personalberatung.

Danke für Eure Tipps!

Gruß

Jochen

Hallo

Hat hier jemand Erfahrung, in welchen Fällen man die Spesen
für ein Vorstellungsgespräch abrechnen darf?

Um was für „Spesen“ handelt es sich denn?

Oder ist davon generell abzuraten, um sich für ggf. spätere
Bewerbungen an die selbe Adresse nicht gleich ins Aus zu
schießen?

Die Gefahr besteht immer.

Gruß,
LeoLo

Auch Hallo,

ich habe bis jetzt immer die Fahrtkosten (zB Fahrt von Berlin nach Heidelberg und Hamburg) für meine Vorstellungsgespräche von der jeweiligen Firma erstattet bekommen, ohne danach fragen zu müssen.
Habe auch gehört, daß sie dazu verpflichtet sind, wenn man eingeladen wird. Aber ob das so stimmt, weiß ich nicht.
Ansonsten kannst du, glaube ich, die Fahrtkosten und das Verpflegungsgeld bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Grüße
Talesia

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Servus,

normalerweise müssen die Fahrkosten ersetzt werden. Eventuell nur nach Vorlage von Fahrscheinen oder nach km. Wenn in der Einladung davon ausdrücklich davon Abstand genommen wird, muß nichts ersetzt werden.

Ich würde eine Rechnung frühestens nach einer Ablehnung senden, sonst kann vielleicht eine nämliche folgen.

Gruß, Rainer

Hi!

Ich nehme mal an, mit Spesen meinst Du die Reisekosten?

Wenn in der Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich darauf hingewisen wird, dass die Reisekosten nicht übernommen werden, müsste der AG zahlen.

Weist er allerdings darauf hin, dass er es nicht tut, muss er es auch nicht!

So viel zum Rechtlichen, was ich allerdings nur dann unbedingt durchsetzen würde, wenn ich die Absage in Händen halte…

LG
Guido